Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 24 Seiten

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3.6 Bevölkerungsinformation

Die Bevölkerungsinformation unter der Widerspruchslösung wird als zentral erachtet (BE, FR, GL, OW, SG, TI, EVP, GDK, GLP, insieme, SPS, IK, mfe, swimsa, Swisstransplant, SGAIM, VNPS, VSAO). Einige Vernehmlassungsteilnehmende sind der Ansicht, dass die Information unter der Widerspruchslösung noch weiter als vorgesehen ausgebaut werden müsste (SG, SVP, SPO, swimsa, VNPS). Einige Stellungnehmende finden, dass eine genügende Information aller Bevölkerungsschichten gar nicht bewerkstelligt werden kann (ÄPOL, HLI, MIGUNIBE, SPO).

Aus Sicht von SGI bedarf es zur Erhöhung der Spendebereitschaft einer nichtneutralen Kampagne des Bundes, welche die positiven Seiten der Organspende beleuchtet.

Swimsa wünscht sich Informationsstrategien, die spezifisch auf junge Menschen ausgerichtet sind. SBK regt an, bereits während der obligatorischen Schulzeit Grundlagen und Hintergründe zur Organspende zu vermitteln.

HGS verlangt, dass im Gesetz festgeschrieben wird, dass die Bevölkerung über die unterschiedlichen Ausgangssituationen bei den Spendearten nach einer primären Hirnschädigung bzw. nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand informiert wird. ZH beantragt, dass der Bund zumindest beispielhaft darüber informiert, welche vorbereitenden medizinischen Massnahmen vor dem Tod durchgeführt werden dürfen. BS regt an, im Rahmen der Bevölkerungsinformation auch auf die Vorteile einer expliziten Zustimmung hinzuweisen, um so einem befürchteten Rückgang der Zustimmungserklärungen entgegenzuwirken.

Mehrere Stellungnahmen äussern sich zu den Zuständigkeiten im Bereich der Bevölkerungsinformation:

OW und ZH halten fest, dass die Hauptverantwortung für die Bevölkerungsinformation beim Bund liegen sollte, während die Kantone unterstützend mitwirken können.

Swisstransplant bietet an, den Bund bei der Bevölkerungsinformation zu unterstützen. VNPS empfiehlt, diese Unterstützung anzunehmen. SPO und MIGUNIBE fordern, dass sich Organisationen, mit denen der Bund in der Bevölkerungsinformation zusammenarbeitet, in der politischen Diskussion zu Änderungen der Transplantationsgesetzgebung neutral verhalten sollen. Ähnlich fordert EVP eine umfassende, neutrale Information, die nicht den Organisationen überlassen werden könne, die ihre dezidierte Meinung zum Thema in die öffentliche Diskussion einbringen (z.B. Swisstransplant).

SG regt an, die medizinischen Grundversorgerinnen und Grundversorger bei der Information der Bevölkerung eng einzubinden. Insieme fordert den Einbezug von spezifischen Organisationen (z.B. Behindertenorganisationen) als Multiplikatorinnen bei der Bevölkerungsinformation, um die ganze Bevölkerung – auch Menschen mit Beeinträchtigungen – zu erreichen.

3.7 Weitere Vorschläge und Anliegen

3.7.1 Erklärungsmodell

NEK schlägt die Verankerung eines Erklärungsmodells und damit einen neuen Artikel im Transplantationsgesetz mit folgendem Wortlaut vor:

Abs. 1 Der Bund stellt sicher, dass alle in der Schweiz wohnhaften Personen eine Erklärung zur Organspende abgeben, und gewährleistet, dass sie die hierfür notwendigen Informationen erhalten. Die Erklärung kann neben einer Zustimmung oder einem Widerspruch auch darin bestehen, dass sich die Person nicht zur Organspende äussern will.

Abs. 2 Der Bund stellt zudem sicher, dass eine Erklärung für oder gegen eine Organspende in einem Register festgehalten wird und jederzeit durch die erklärende Person geändert oder gelöscht werden kann.

Abs. 3 Für den Fall, dass eine Person keine Erklärung abgegeben hat, kommen Art. 8 ff. des Transplantationsgesetzes zur Anwendung.