Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/65: Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) · 24 Seiten

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BS begrüsst es, dass durch die Volksinitiative und den indirekten Gegenvorschlag ein breiter öffentlicher Diskurs zur sensiblen Thematik der Organspende stattfinden kann. Auch SPS unterstützt das Vorgehen des Bundesrates, welches es ermöglicht, vor der Entscheidung des Gesetzgebers die verschiedenen Positionen einzubringen.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) kritisieren demgegenüber, dass der Bundesrat mit der Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags in Gesetzesform eine obligatorische Volksabstimmung umgehe, die für einen Systemwechsel von solch grosser Tragweite erforderlich wäre. MIGUNIBE moniert, dass der Gegenvorschlag zu Unrecht als solcher bezeichnet werde, da sich inhaltlich kein Unterschied zur Initiative ergebe – die Ergänzung um ein subsidiäres Widerspruchsrecht der Angehörigen würde nach Auffassung von MIGUNIBE bei Annahme der Initiative ohnehin ins Gesetz aufgenommen.

2.2.2 Handlungsbedarf und Einfluss des Willensäusserungsmodells auf die Spenderate

Eine überwiegende Mehrheit geht mit der Ansicht des Bundesrates einig, dass angesichts der vergleichsweise tiefen Organspendezahlen in der Schweiz Handlungsbedarf besteht, und unterstützt Massnahmen zur Steigerung der Spenderate. ZH merkt an, dass die Erhöhung der Spenderate nicht das einzige Ziel sein könne, sondern dass vor allem angestrebt werden müsse, dem tatsächlichen Willen der verstorbenen Person gerecht zu werden.

Die Vernehmlassungsteilnehmenden stimmen der Grundannahme, dass ein Wechsel zur Widerspruchslösung die Zahl der Organspenden erhöhen könnte, im Grundsatz mehrheitlich zu (BS, GE, SG, SZ, ZH, GLP, CHM, FMH, GDK, IK, Insel, LUKS, pharmaSuisse, PLDO, ProTransplant, SASL, Swisstransplant, swimsa, UNIGE).

Einige Stellungnehmende zweifeln daran, dass mit dem Systemwechsel eine höhere Spenderate erreicht werden kann (LU, EVP, FDP, CBCES, SGI), u.a., da kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen sei (EVP) und da sich die Gesetzesänderung auf die Praxis nur marginal auswirken dürfte (CBCES, SGI). SASL weist darauf hin, dass sich die Spenderate mit der Widerspruchslösung alleine kaum erhöhen lasse, sondern dass dafür zusätzliche Massnahmen erforderlich seien. SGI vertritt die Ansicht, dass zur Erhöhung der Organspenderate primär bei einer besseren Akzeptanz der Organspende in der «gesunden» Gesamtbevölkerung anzusetzen sei.

HLI, MIGUNIBE und SPO bezeichnen die Annahme, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt, unter Bezugnahme auf die zugrundeliegenden Studien dezidiert als falsch und werfen dem Bundesrat vor, die entsprechende wissenschaftliche Evidenz zu ignorieren. SPO kritisiert ausserdem, dass Beispiele von Ländern, in denen die Einführung der Widerspruchslösung einen negativen Effekt auf die Spenderate zeigte, im erläuternden Bericht nicht erwähnt werden.

Aus der Sicht von CHM, CNDO und Insel ist die hohe Ablehnungsrate durch die Angehörigen im Spital der Hauptgrund, warum die Ziele des Aktionsplans «Mehr Organe für Transplantationen» nicht erreicht werden konnten. Die Anstrengungen des Bundes, die Bevölkerung mittels Aufklärungskampagnen zur Willensäusserung zu bewegen, seien ohne nachhaltigen Erfolg geblieben (Insel und CHM).

2.2.3 Haltung zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»

Mehrere Stellungnehmende äussern sich ausdrücklich zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» oder stellen diese dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates gegenüber.

AR, NE, VD, ZH, GPS, CHM, FMH, GDK, Insel, LUKS, UNIGE und unimedsuisse bevorzugen den indirekten Gegenvorschlag gegenüber der Volksinitiative, insbesondere, weil der Gegenvorschlag die Umsetzung der Widerspruchslösung differenzierter ausgestalte (AR, CHM, Insel, UNIGE) und die Rolle und Kompetenzen der Angehörigen regle (NE, VD, GPS, UNIGE).

AG, AI, BE, GE, GR, ZG, H+, TG, TI, PLJS, SIG und USZ lehnen die in der Volksinitiative vorgesehene enge Widerspruchslösung ausdrücklich ab, unterstützen jedoch den indirekten Gegenvorschlag.

LU, ÄPOL, EKS und MIGUNIBE lehnen sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenvorschlag