Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 17 Seiten
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Vorentwurf
und erläuternder Bericht
zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Ent-
lastung des Bundeshaushalts
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
In den vergangenen Jahren waren verschiedentlich Sparprogramme notwendig, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können. Auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 20141 (KAP 2014) folgten Sparmassnahmen im Rahmen des Voranschlags 2016, das Stabilisierungsprogramm 2017-20192 und weitere Sparmassnahmen im Voranschlag 2018. Die strukturellen Defizite, die mit diesen Massnahmen beseitigt wurden, hatten verschiedene Ursachen. Wichtigster Grund war die tiefe Teuerung, die ein langsameres Einnahmenwachstum, namentlich bei der Mehrwertsteuer, zur Folge hatte, was wiederum Korrekturen auf der Ausgabenseite erforderte. Weitere Ursachen waren der Schock, der anfangs 2015 durch die Aufhebung der Wechselkursuntergrenze zum Euro verursacht wurde, und eine Häufung von Parlamentsbeschlüssen mit hohen Kostenfolgen (u.a. Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds, Armee, usw.), die zeitlich mit einem starken Anstieg der Migrationsausgaben zusammenfiel.
Die Demografie, steigende Gesundheitskosten, aber auch neue gesetzliche Ausgabenbindungen haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass der Anteil stark gebundener Ausgaben im Haushalt deutlich zugenommen hat und mittlerweile bei rund zwei Drittel der Gesamtausgaben liegt. Dieser Teil der Ausgaben lässt sich über den Voranschlag nicht beeinflussen und kann daher kurzfristig nicht zur Entlastung des Haushalts beitragen. Darin erkannte auch das Parlament ein Problem, wie die Überweisung der Motion FK-N 17.3259 «Gebundene Ausgaben reduzieren» zeigt.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Bundesrat zu Beginn der Legislatur 2015-2019, eine Überprüfung der Aufgaben im Sinne von Artikel 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19973 (RVOG) an die Hand zu nehmen. Wichtigste Ziele waren zum einen die Schaffung von Handlungsspielraum für wichtige neue Vorhaben, zum andern die Lockerung von Ausgabenbindungen. Er stellte diese Aufgabenüberprüfung unter den Titel «strukturelle Reformen».
1.2 Überprüfung der Aufgaben des Bundes
1.2.1 Erarbeitung der Massnahmen
Der Bundesrat wählte für die Erarbeitung der strukturellen Reformen einen Top-down-Ansatz. Er definierte im März 2017 drei Reformstossrichtungen, die er weiterverfolgen wollte:
Effizienzsteigerungen im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und bei den Publikationen
Überprüfung der Bagatellsubventionen
Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen, Auslagerungen, strukturelle Reformen bei den gebundenen Ausgaben
Effizienzsteigerungen im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und bei den Publikationen
Bereits im März 2017 beschloss der Bundesrat Sparvorgaben an die Adresse der zuständigen Departemente. Im Baubereich (zivil, militärisch, ETH-Bereich) wurden Einsparungen von 5 Prozent mittels Anpassung von Normen und Standards anvisiert. In der Informatik wurden die Budgets der bundesinternen Leistungserbringer um insgesamt 10 Prozent (gestaffelt über 4 Jahre) gekürzt. Schliesslich wurde das Budget des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) für Publikationen um insgesamt 6 Millionen gekürzt, gestaffelt über 3 Jahre.
Am 8. November 2017 bestätigte der Bundesrat gestützt auf Machbarkeitsanalysen der Verwaltung die Sparvorgaben und setzte diese im Voranschlag 2019 mit IAFP 2020-2022 um. So wurden im Baubereich ab 2020 gegenüber dem Finanzplan 2019-2021 vom 23. August 2017 Einsparungen von 42,9 Millionen erzielt. Die Budgets der Informatik-Leistungserbringer wurden gestaffelt über die Jahre 2019-2022 um insgesamt 42 Millionen gekürzt; die Einsparungen wurden beim Informatikstrategieorgan des Bundes wieder budgetiert und sollen künftig zur Finanzierung von Projekten dienen. Das Entlastungspotenzial von 6 Millionen bei den Publikationen wurde bestätigt. Netto wurde der Bundeshaushalt durch diese Massnahmen um knapp 50 Millionen entlastet.
Der Bundesrat hiess am 29. Mai 2019 Massnahmen zur Umsetzung der Sparvorgaben im Immobilienbereich durch Anpassungen von Normen und Standards gut. Diese umfassen neben einer Verzichtsplanung der Nutzer auch zusätzliche mittel- und längerfristige Massnahmen:
Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) bringt die ökonomischen und fachlichen Anliegen der BLO in der Entwicklung von Normen und Standards auf nationaler und internationaler Ebene verstärkt ein.
Die Standards für Büroarbeitsplätze in Büro- und Verwaltungsbauten (Multispace) werden in der gesamten Bundesverwaltung eingeführt und durchgesetzt.
Ein Konzept für die Einführung von kollektiven Arbeitsplätzen (Desksharing) für die Bundesverwaltung wird erarbeitet.
Ein Steuerungssystem für einen wirtschaftlichen Flächenverbrauch wird erarbeitet.
1BBl 2013 823
2BBl 2016 4691