Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 17 Seiten
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Bundeskanzlei BK
Effizienzsteigerungen bei den Sprachdiensten des Bundes: Die Bundeskanzlei hat gemeinsam mit den Departementen Effizienzsteigerungen bei den Sprachdiensten geprüft (Zentralisierung, Internalisierung). Einige Departemente mit bisher dezentraler Organisation der Sprachdienste werden ihre Übersetzungsaufgaben stärker zentralisieren. Zudem sollen die englischen Sprachdienste teilweise bei der BK zusammengeführt werden. Weiter wird eine Plattform für die verwaltungsinterne Verteilung von Übersetzungsaufträgen getestet. Zudem wird eine einheitliche Übersetzungssoftware beschafft und neu als IKT-Standard geführt. Der Aufbau der entsprechenden Strukturen ist in der Initialisierungsphase.
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Jährliche Überprüfung der Zusammenarbeit mit den Fachämtern in der Aussenpolitik: Das EDA wird fortan jährlich zuhanden der Generalsekretärenkonferenz (GSK) eine Auslegeordnung zu seiner Zusammenarbeit mit den Fachämtern in der Aussenpolitik vornehmen. Dies erfolgte erstmals im Dezember 2018. Mit der Ausarbeitung der aussenpolitischen Strategie 2020–2023 soll die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik weiter gestärkt werden.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Das EDI will Synergiegewinne in den Bereichen Archivierungssysteme (EDI-intern), hydrologische Messnetze (BAFU und MeteoSchweiz) und nationale Alarmzentrale (BABS, MeteoSchweiz, ENSI) erzielen. Im Bereich der Statistik sollen vorhandene Daten mehrfach genutzt und Effizienzgewinne erzielt werden. Schliesslich sollen Teilrenten in der AHV vermehrt jährlich statt monatlich ausbezahlt werden; dazu ist eine Gesetzesänderung erforderlich, die dem Parlament im Rahmen der anstehenden AHV-Reform (AHV 21) unterbreitet wird.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Neuausrichtung des Finanzierungssystems in den Bereichen Asyl und Integration: Das Finanzierungssystem im Asyl- und Flüchtlingsbereich wird gemeinsam mit den Kantonen umfassend überprüft, um Fehlanreize zu bereinigen, es wirkungsorientierter auszugestalten und administrativ zu vereinfachen. Bis Ende 2019 sollen die Arbeiten auf technischer Ebene mit einem entsprechenden Bericht abgeschlossen sein. Die Verabschiedung des Schlussberichts ist für das dritte Quartal 2020 vorgesehen.
Neuordnung der Finanzierung der Fernmeldeüberwachung: Die Kantone entrichten eine Gebühr für Überwachungsaufträge, die sie dem Dienst ÜPF im EJPD erteilen. Die Rechnungstellung ist vergleichsweise aufwändig. Der Kostendeckungsgrad beträgt dennoch nur knapp 50 Prozent. Das Gesetz soll künftig neben der fallweisen Verrechnung auch eine Verrechnung mittels einer Pauschale ermöglichen. Damit soll zum einen der administrative Aufwand reduziert, zum andern der Kostendeckungsgrad erhöht werden.
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Das VBS prüft zahlreiche Optimierungsmassnahmen, so namentlich die bessere Nutzung von Synergien bei der Ausbildung, Einsparungen bei der Armeeapotheke, die Erweiterung des Nutzerkreises des Zentrums für elektronische Medien (ZEM), eine Entflechtung der Informatik zwischen zivilen und militärischen Standards oder eine Fokussierung der Unterstützung der Institutionen, die historisches Armeematerial verwalten. Daneben soll die Finanzierung der Erhebung von Geobasisdaten auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Im EFD legte der Bundesrat den Fokus auf Effizienzsteigerungen und Massnahmen zum Abbau der Bürokratie, namentlich im Bereich der Steuererhebung. Mit den grossen IT-Projekten FISCAL-IT (ESTV) und DaZiT (EZV) wurde bzw. wird der Grundstein gelegt für eine effiziente, moderne Erhebung der Steuern. Um weitere Vereinfachungen zu erzielen, soll das Tabaksteuergesetz geändert werden. Weiter wird geprüft, das Dienstleistungszentrum Personal des EPA allen Departementen zugänglich zu machen und die Anreize für eine günstige Unterbringung und Logistik zu verbessern. Daneben hat der Bundesrat die Struktur und Aufgaben der Eidgenössischen Finanzverwaltung überprüfen lassen, dies auch als Pilot für die Institutionalisierung periodischer spending reviews in den Bundesämtern. Im Rahmen der «LEX IBM»-Vorlage (Integrated Border Management) soll ferner eine Rechtsgrundlage für den Abschluss von Vereinbarungen mit Flughafenbetreibern über Effizienzmassnahmen im Umgang mit grossen Passagierströmen geschaffen werden. Schliesslich soll mit zwei Änderungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 19905 auf Wunsch der Eidgenössischen Finanzkontrolle eine bessere Aufsicht über die Empfängerinnen und Empfänger von Subventionen ermöglicht werden.
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Mit einer Neupositionierung der Forschungsanstalt Agroscope will der Bundesrat Effizienzgewinne erzielen, die er in die landwirtschaftliche Forschung reinvestieren will. Das Bundesamt für Wohnungswesen reduziert seinen Funktionsaufwand bis 2025 um bis zu 25 Prozent, worunter auch Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit im Bereich der Querschnittsdienste mit anderen Verwaltungseinheiten des WBF fallen; es bezieht künftig seine Querschnittsdienste vonder WEKO. Schliesslich will der Bundesrat eine Übertragung der ETH-Immobilien an den ETH-Bereich prüfen.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Beim UVEK will der Bundesrat eine Auslagerung von Bau und Betrieb der Nationalstrassen in eine öffentlichrechtliche Anstalt prüfen. Daneben wurden Struktur und Aufgaben des Bundesamts für Raumentwicklung überprüft.
1.2.3 Gesetzgebungsbedarf
Für die grosse Mehrzahl der genannten Massnahmen besteht kein Rechtsetzungsbedarf. Einige Massnahmen erfordern aber die Änderung von geltenden Bundesgesetzen. Diese Vorhaben sollen den eidg. Räten in einem Mantelerlass unter-