Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/66: Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts · 17 Seiten

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 Bei der Erarbeitung oder Anpassung von Normen und Standards – beispielsweise wenn der Bund eine Vorbildrolle wahrnehmen soll – sollen die Kostenfolgen auf das Immobilienmanagement des Bundes künftig transparent ausgewiesen werden.

Überprüfung der Bagatellsubventionen

Bei der Überprüfung der Bagatellsubventionen verfolgte der Bundesrat den Ansatz, die Kürzung oder Streichung kleinerer Finanzhilfen zu prüfen, wenn sie

 weniger als 20 Prozent der Kosten decken und die Leistung somit vermutlich auch ohne Subvention erbracht würde;

 mehr als 70 Prozent der Kosten decken und die Eigenleistung des Empfängers somit (zu) gering ist;

 mit einem unverhältnismässig hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind, insbesondere wenn es sich um kleinere Beiträge an die Kantone handelt.

Der Bundesrat beauftragte das Finanzdepartement mit der Durchführung einer entsprechenden Analyse. Er verzichtete dabei auf Sparvorgaben. Am 8. November 2017 beschloss er gestützt auf die vertiefte Analyse, auf weitere Schritte im Bereich der Bagatellsubventionen zu verzichten, da er keinen Handlungsbedarf erkannte. Auch dank der periodischen Subventionsüberprüfung nach Artikel 5 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 19904, die jährlich im Rahmen der Staatsrechnung bei einem Departement durchgeführt wird, werden die Subventionen des Bundes nach Auffassung des Bundesrats insgesamt effizient und effektiv ausgerichtet, auch wenn die Empfänger teilweise geringe Beträge erhalten.

Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen, Auslagerungen und strukturelle Reformen bei den gebundenen Ausgaben

Der Bundesrat beschloss im März 2017, Stossrichtungen für mögliche Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen, Auslagerungen und Reformen bei den gebundenen Ausgaben in einem iterativen Prozess innerhalb der Landesregierung zu entwickeln. Er arbeitete dabei ohne Sparvorgaben für die Departemente, aber mit dem gemeinsamen Ziel, den Haushalt strukturell zu entlasten. Aus dieser systematischen Hinterfragung der Aufgaben des Bundes resultierten zunächst rund 100 Massnahmenvorschläge, die vertieft geprüft wurden. Gestützt auf diese Vertiefungen beschloss der Bundesrat, rund zwei Drittel der Massnahmenvorschläge nicht weiter zu verfolgen. Es verblieben rund 35 Massnahmen, deren Umsetzung der Bundesrat Ende August 2018 in Auftrag gab.

1.2.2 Beschlossene Massnahmen

Nachfolgend werden die genannten 35 Massnahmen kurz zusammengefasst. Sie lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: Zum einen handelt es sich um Massnahmen, mit denen Ausgabenbindungen gelockert werden, zum andern um Massnahmen, die zumindest im weiteren Sinne der Optimierung von Verwaltungsstrukturen und/oder dem Bürokratieabbau dienen. Es werden nur die wichtigeren Massnahmen einzeln kommentiert; Details finden sich in der Medienmitteilung des Bundesrates vom 30. August 2018 zu den strukturellen Reformen sowie in der jährlichen Berichterstattung über den Umsetzungsstand in der Staatsrechnung (ab 2018).

Das Entlastungspotenzial der beschlossenen Massnahmen ist schwer zu quantifizieren, zumal es sich teilweise um Prüfaufträge handelt.

Lockerung von Ausgabenbindungen

Der Teil der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, der nicht aus zweckgebundenen Einnahmen stammt, und die Einlage der Kantone in diesen Fonds, sind im Gesetz indexiert; der Index entspricht dem realen Wachstum des Bruttoinlandprodukts zuzüglich Bahnbauteuerung. Der Bundesrat will künftig anstelle des Bahnbauteuerungsindexes den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) verwenden, der traditionell etwas tiefer liegt als die Bahnbauteuerung; die Reduktion der Indexierung erfordert eine Gesetzesänderung.

Der Beitrag des Bundes an die AHV ist mit 8,9 Milliarden (Voranschlag 2019) der grösste Voranschlagskredit des Bundes und macht 12 Prozent der Gesamtausgaben aus. Er ist im Gesetz auf 19,55 Prozent (ab 2020: 20,2 %) der Ausgaben der AHV festgelegt und dürfte im kommenden Jahrzehnt um rund 4 Prozent pro Jahr wachsen – deutlich schneller als die Wirtschaft und die Einnahmen. Demnach droht der Beitrag an die AHV andere wichtige Aufgaben aus dem Budget zu verdrängen. Der Bundesrat will ihn daher von der Ausgabenentwicklung entkoppeln, wie dies beim Beitrag an die Invalidenversicherung bereits getan wurde. Diese Entflechtung zwischen dem Bundeshaushalt und der AHV wurde indessen nicht in die laufende Reform der AHV (AHV 21) aufgenommen; der Bundesrat will sie gegen Mitte des nächsten Jahrzehnts an die Hand nehmen.

Auch die Beiträge an die Kantone für individuelle Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen wachsen schneller als die Wirtschaft. Der Bundesrat will hier gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen des Projekts zur Überprüfung der Aufgabenteilung prüfen, wie das Kostenwachstum gedämpft werden kann. Daneben verfolgt der Bundesrat weiterhin seine Pläne zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.

Im Bereich der Militärversicherung prüft der Bundesrat sowohl den Verzicht auf die freiwillige Versicherung als auch den Verzicht auf den Versicherungsschutz bei Krankheit der beruflich Versicherten. Dies unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangsfrist für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Bundesrat will zu Beginn der Legislatur 2019-2023 eine Vernehmlassung dazu durchführen.

Optimierung von Verwaltungsstrukturen

Die übrigen Massnahmen dienen im Wesentlichen der Optimierung von Verwaltungsstrukturen. Teils handelt es sich um konkrete Massnahmen, teils auch um Prüfaufträge. Die wichtigsten Massnahmen werden nachfolgend departementsweise kurz erläutert:

4 SR 616.1