Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/1: Bundesgesetz über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht · 20 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht
Zollhilfemassnahmen nach den Bestimmungen des TRIPS-Abkommens vorzusehen, erstreckt sich allerdings nicht auf zum Handel nicht geeignete Mengen von Waren, die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden oder in Kleinsendungen befinden (Artikel 60 TRIPS-Abkommen).
6.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dem Bundesrat die Kompetenz zu übertragen, den Begriff der «Kleinsendung» zu regeln. Diese Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen ist gerechtfertigt, weil sich das Umfeld in diesem Bereich rasch ändern kann und im Lichte der Erfahrungen Anpassungen möglich sein sollen. Zu betonen ist, dass dem Anmelder, Besitzer oder Eigentümer stets dieselben Rechte zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob eine Sendung als Kleinsendung zu qualifizieren ist oder nicht.