Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 14 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuterungen Vernehmlassung LSV
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Mit dieser Revision bekräftigt der Bund seinen Willen, seine bisherige Zusammenarbeit mit dem Kantonen auf dem Gebiet der Strassenlärmsanierung fortzusetzen. Die Änderung des Rahmens für die Beitragsgewährung, durch welche die wirksamsten Massnahmen bevorzugt werden, entspricht dem Bedürfnis eines nachhaltigen Schutzes der Menschen vor Strassenlärm.
Die Weiterführung der Bundesbeiträge wird kurzfristig den Bundeshaushalt erheblich belasten. Dank den Investitionen des Bundes besteht für die Kantone weiterhin ein Anreiz, wirksame Massnahmen rasch umzusetzen. Die schrittweise Absenkung der Beiträge, die mit dieser Revision vorgeschlagen wird, sorgt indessen an sich für eine zeitliche Begrenzung. Der finanzielle Aufwand des Bundes wird somit in Zukunft sinken. Gleichzeitig wird die finanzielle Verantwortung nach und nach an die Kantone und Gemeinden übertragen. Damit die Funktionsweise eines solchen Systems und dessen Zweckmässigkeit gesamthaft beurteilt werden können, braucht es periodische Evaluationen. Es wird daher vorgeschlagen, nach Abschluss zweier ganzer Programmvereinbarungen, also im Jahr 2032, eine Evaluation vorzunehmen.
Im Rahmen der Umsetzung dieser Revision erfolgt die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Sanierung der übrigen Strassen künftig im Rahmen der vom Bund budgetierten Mittel und auf der Grundlage der mit den Kantonen abgeschlossenen künftigen Programmvereinbarungen.
Bei den Hauptstrassen sind die Bundesbeiträge Bestandteil der Globalbeiträge nach Artikel 13 MinVG. Die Höhe der Globalbeiträge bleibt ungeachtet einer Verlängerung der Beitragsgewährung identisch. Die dafür erforderlichen Mittel stammen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV).
Mit der Verlängerung der Beitragsgewährung fallen auch weiterhin entsprechende Vollzugsaufgaben im Bundesamt für Umwelt an. Die Arbeiten für den Abschluss der Verträge, für das Controlling, für die Unterstützung der Kantone und für begleitende administrative Tätigkeiten werden im selben Umfang wie bisher anfallen. Deshalb sollen auch die bis Ende 2022 befristeten 200 Stellenprozente beibehalten werden.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Die Kantone und Gemeinden werden durch die Verlängerung der Beitragsgewährung für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei den übrigen Strassen finanziell entlastet. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Wirksamkeit der Massnahmen. Im Mittel trägt der Bund derzeit einen Anteil von rund 20 Prozent der Sanierungskosten. Die restlichen Kosten müssen von den Kantonen und Gemeinden als Anlageinhaber übernommen werden. Der finanzielle Aufwand des Bundes wird in Zukunft sinken. Gleichzeitig wird die finanzielle Verantwortung nach und nach an die Kantone und Gemeinden übertragen.
5.3 Weitere Auswirkungen
Mit dieser Verlängerung der Beitragsgewährung im Bereich der Lärmsanierung der Strassen leistet der Bund einen beträchtlichen Beitrag zur Deckung des Finanzbedarfs für die Durchführung von Lärmminderungsmassnahmen. Damit können der Schutz der Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Strassenlärm verstärkt und das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen in der Schweiz langfristig verbessert werden. Die externen Gesundheitskosten sowie die Wertverminderungen von Immobilien können gesenkt werden. Darüber hinaus lassen sich räumliche Auswirkungen einer erheblichen Lärmbelastung begrenzen oder vermeiden. So entstehen mehr Spielräume in der Raumplanung, und die Standortattraktivität der
13/14 054.11-00050/00007/00001/S392-1579