Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 14 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuterungen Vernehmlassung LSV
Absatz 2 LSV wird die Lärmsanierung bei Hauptstrassen unter diese Zweckbindung subsumiert. Die Globalbeiträge betrugen 2018 insgesamt 168 Millionen Franken5. Die Beiträge werden gesamthaft für die genannten Aufgaben gewährt; die Anteile für die einzelnen Zwecke werden nicht separat ausgewiesen. Welcher Anteil der Globalbeiträge in die Lärmsanierung der Hauptstrassen fliesst, liegt in der Entscheidungsbefugnis der Kantone. Aus dem Controlling des BAFU geht hervor, dass im Bereich der Hauptstrassen bis Ende 2018 insgesamt rund 16 000 Personen vor übermässigem Lärm geschützt werden konnten.
Für die Sanierung der übrigen Strassen und der Hauptstrassen wurde den Kantonen und Gemeinden eine gesetzliche Frist gesetzt, welche am 31. März 2018 endete. Mit dem Ablauf der Sanierungsfrist entfiel auch die rechtliche Grundlage für die Gewährung von Bundesbeiträgen. Im Anschluss an die Annahme der von Ständerat Filippo Lombardi eingereichten Motion 15.4092 durch das Parlament wurde die LSV dahingehend geändert, dass auch weiterhin Bundesbeiträge gewährt werden können. Diese Verordnungsänderung trat am 1. April 2018 in Kraft und ermöglichte die Verlängerung der 3. Programmvereinbarungen für die Jahre 2016– 2018 bis zum 31. Dezember 2022. Die den Kantonen zugesprochenen Finanzmittel, die bis zum Ablauf der Sanierungsfrist nicht verwendet wurden, stehen den Kantonen weiterhin zur Verfügung. Für die zugestandene Fristverlängerung (2019–2022) wurden Bundesbeiträge im Umfang von rund 9 Millionen Franken pro Jahr eingeplant.
Gemäss den heutigen gesetzlichen Grundlagen werden Bundesbeiträge für die Lärmsanierung von Haupt- und übrigen Strassen nur noch bis zum 31. Dezember 2022 gewährt.
5 Eidgenössische Finanzverwaltung, Staatsrechnung 2018. 6/14 054.11-00050/00007/00001/S392-1579