Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 14 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuterungen Vernehmlassung LSV

1.4 Finanzierung der Lärmsanierung der Haupt- und übrigen Strassen

Bei der Strassenlärmsanierung handelt es sich um eine Aufgabe der Strasseninhaber (Bund, Kantone und Gemeinden). Der Bund unterstützt die Kantons- und Gemeindebehörden dabei mit Beiträgen für die Sanierung von Haupt- und übrigen Strassen sowie für Schallschutzmassnahmen an exponierten bestehenden Gebäuden. Gemäss Artikel 50 Absatz 1 USG sowie Artikel 21 Absatz 2 LSV werden bei den übrigen Strassen die Bundesbeiträge im Rahmen von Programmvereinbarungen (PV) mit den Kantonen gewährt; bei den Hauptstrassen sind die Beiträge Bestandteil der Globalbeiträge nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG; SR 725.116.2).

Das Instrument der Programmvereinbarungen mit den Kantonen wurde 2008 eingeführt. Es erlaubt eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Fachstellen des Bundes und der Kantone, eine effizientere Koordination auf technischer Ebene sowie eine zweckmässige Bewirtschaftung der Subventionen für die Lärmsanierung der übrigen Strassen. Die Beiträge des Bundes richten sich nach der Wirksamkeit der Massnahmen und nach der Anzahl der zu schützenden Personen. Im Mittel trägt der Bund so rund 20 Prozent zu den von den Kantonen aufgewendeten Sanierungskosten bei. Bis 2018 wurden jährlich Bundesbeiträge von rund 25 Millionen Franken gewährt. Diese Beiträge wurden bis anhin mit Mitteln aus dem Ertrag der Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe finanziert.

Heute steht fest, dass sich das Instrument der Programmvereinbarungen grundsätzlich bewährt hat. Kraft dieser Vereinbarungen und dank der Unterstützung des Bundes wurden in den Kantonen beträchtliche Investitionen in den Lärmschutz ausgelöst (s. Abb. 2).

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Abbildung 2: Entwicklung der Gesamtausgaben für die Lärmsanierung der übrigen Strassen. Die Gesamtausgaben umfassen die Ausgaben der Kantone sowie die Beiträge des Bundes. BAFU 2019.

Seit der Einführung der Programmvereinbarungen konnte der Lärmschutz deutlich verbessert werden. Gemäss dem Reporting der Kantone konnten bei den übrigen Strassen zwischen 2008 und 2018 im Rahmen der Programmvereinbarungen (PV 1 und 2 sowie laufende PV 3) rund 140 000 Personen geschützt werden. Bei den Hauptstrassen sind die Bundesbeiträge wie erwähnt Bestandteil der Globalbeiträge nach Artikel 13 MinVG. Die Globalbeiträge werden den Kantonen für den Bau, Unterhalt und Betrieb der Hauptstrassen gewährt. Mit Artikel 21

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