Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 14 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuterungen Vernehmlassung LSV
2.2 Kernpunkte der Vorlage
2.2.1 Weiterführung der bestehenden Instrumente
Die heutigen Instrumente zur Ausrichtung von Bundesbeiträgen – die Programmvereinbarungen bei den übrigen Strassen und die Integration der Lärmsanierung in die Globalbeiträge gemäss MinVG – haben sich bewährt. Insbesondere konnten mit den Programmvereinbarungen die notwendige Koordination mit den Kantonen und die Steuerung und Kontrolle der Ausgaben und ihrer Wirkungen in Bezug auf den Schutz der Bevölkerung sichergestellt werden. Dies hat dazu geführt, dass der Schutz der Bevölkerung und die Ausgaben seit Beginn der Programmvereinbarungen stark angestiegen sind. Insbesondere wurde die mit diesen Massnahmen angestrebte Wirksamkeit verbessert. So hat sich die Anzahl Personen, die im Rahmen von Programmvereinbarungen geschützt werden, seit deren Einführung laufend erhöht (s. Abb. 3): Wurden bis 2012 jährlich rund 5000 Personen bei durchschnittlichen Kosten von ungefähr 9000 Franken pro Kopf geschützt, so konnte ab 2013 die Zahl der jährlich geschützten Personen um den Faktor 4 auf etwa 20 000 Personen pro Jahr erhöht werden. Gleichzeitig sanken die durchschnittlichen Kosten auf rund 6000 Franken pro geschützte Person.
160'000 900'000'000
140'000 800'000'000
120'000 700'000'000
600'000'000
100'000
500'000'000
80'000
400'000'000
60'000
300'000'000
40'000 200'000'000
20'000 100'000'000
00
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Umfragejahr
Geschütze Personen Kosten
Abbildung 3: Entwicklung der Gesamtausgaben für die Lärmsanierung der übrigen Strassen sowie der Anzahl Personen, welche durch die seit Einführung der Programmvereinbarungen umgesetzten Massnahmen geschützt wurden. BAFU 2019.
Eine Anpassung der bestehenden Instrumente, das heisst der Einbezug der Lärmsanierung der Hauptstrassen in die Programmvereinbarungen, würde das bestehende System grundlegend verändern, eine Verringerung der Globalbeiträge nach MinVG bewirken und einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen, brächte aber keine wirkliche Verbesserung hinsichtlich des Schutzes der Personen.
Es erscheint daher zweckmässig, die in Artikel 50 Absatz 1 USG vorgesehenen, bestehenden Instrumente für die Gewährung der Bundesbeiträge beizubehalten. Auf diese Weise können die bereits vorhandenen wirksamen Strukturen genutzt werden.
2.2.2 Schutz der Menschen im Vordergrund
Sowohl das Postulat Barazzone als auch die Motion Hêche fordern, dass mit den getroffenen Massnahmen ein dauerhafter Schutz der Menschen anzustreben sei. Somit ist in der Zukunft eine Priorisierung der wirksamsten Massnahmen, das heisst der Massnahmen an der Quelle, unabdingbar. Um eine solche Priorisierung zu gewährleisten, werden im Rahmen der vorliegenden Revision mehrere Änderungen in der LSV vorgeschlagen:
8/14 054.11-00050/00007/00001/S392-1579