Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 27 Seiten
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• Kritikpunkt/Anliegen 2: Drei Vernehmlassungsteilnehmende (Economiesuisse, EX-
PERTsuisse und KG) empfehlen aus steuersystematischen Gründen die Schaffung einer Steuerausnahme für Reisebüros.
• Kritikpunkt/Anliegen 3: SwissHoldings schlägt vor, eine generelle Steuerbefreiung
für weiterverkaufte Reisen originärer inländischer Leistungen (Beherbergung, Gastro- nomie, Transport) zu schaffen.
4.2.10 Reduzierter Steuersatz für Produkte der Monatshygiene
• Kritikpunkt/Anliegen 1: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (SwissHoldings, Eco-
nomiesuisse) lehnen den Vorschlag ab, da er zu einer Verkomplizierung der MWST führe.
• Kritikpunkt/Anliegen 2: In zwei Stellungnahmen (Swiss Retail Federation, kf) wird
gefordert, die Steuerausnahme sei auf weitere Hygieneprodukte (Windeln bzw. sämt- liche grundlegende Hygieneartikel) auszudehnen.
4.2.11 Steuerausnahme für die aktive Teilnahme an kulturellen Anlässen
• Kritikpunkt/Anliegen: Die Massnahme wird nur von Economiesuisse ausdrücklich
abgelehnt, da die Steuerausnahmen eingeschränkt und nicht ausgedehnt werden sollten. Economiesuisse und KG weisen darauf hin, dass die Massnahme Wettbe- werbsverzerrungen zur Folge habe.
4.2.12 Steuerausnahme für Leistungen der koordinierten Versorgung
• Kritikpunkt/Anliegen 1: Drei Vernehmlassungsteilnehmende (Economiesuisse,
SwissHoldings, KG) warnen, die Massnahme führe zu einer Verkomplizierung der MWST und habe Wettbewerbsverzerrungen zur Folge.
• Kritikpunkt/Anliegen 2: Curafutura fordert eine Umformulierung und Ausdehnung
der Steuerausnahme.
• Kritikpunkt/Anliegen 3: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (EXPERTsuisse und
kf) schlagen vor, den Kreis der Steuerausnahme auf Angehörige von Heil- und Pfle- geberufen im Sinne von Artikel 35 MWSTV zu beschränken und dafür die Steuerbar- keit von administrativen Leistungen zu streichen. So würden die administrativen Tä- tigkeiten, die immer mit Heilbehandlungen verbunden sind, ebenfalls von der Steuer- ausnahme erfasst.
4.2.13 Haftung geschäftsführender Organe bei Serien-Konkursen
• Kritikpunkt/Anliegen 1: In einigen Stellungnahmen (EXPERTsuisse, Economiesu-
isse, HotellerieSuisse, GastroSuisse) wird geltend gemacht, diese Massnahme gehe zu weit. Das bestehende Instrumentarium der ESTV sei ausreichend.
• Kritikpunkt/Anliegen 2: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (KG, SUPSI) fordern,
es sei im Gesetz genau zu definieren, was unter «einer kurzen Zeitspanne» zu ver- stehen sei.
• Kritikpunkt/Anliegen 3: In zwei Stellungnahmen (SPEDLOGSWISS, TREU-
HAND|SUISSE) wird auf mögliche, nicht gewollte Folgen für Zolldienstleister und Treuhänder hingewiesen.
• Kritikpunkt/Anliegen 4: Wenige Vernehmlassungsteilnehmende (KG, GastroSuisse,
Economiesuisse, SwissHoldings) fordern, dass unverschuldete Konkurse auch wei- terhin nicht bestraft werden dürfen, und zwar nicht nur in den Zeiten von Covid-19.
• Kritikpunkt/Anliegen 5: Für zwei Vernehmlassungsteilnehmende (GastroSuisse,
HotellerieSuisse) ist das strafbare Verhalten gemäss Artikel 93 Absatz 1bisVE-MWSTG einzugrenzen.