Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 27 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 15Fedlex · Ergebnisbericht

• Kritikpunkt/Anliegen 2: Drei Vernehmlassungsteilnehmende (Economiesuisse, EX-

PERTsuisse und KG) empfehlen aus steuersystematischen Gründen die Schaffung einer Steuerausnahme für Reisebüros.

• Kritikpunkt/Anliegen 3: SwissHoldings schlägt vor, eine generelle Steuerbefreiung

für weiterverkaufte Reisen originärer inländischer Leistungen (Beherbergung, Gastro- nomie, Transport) zu schaffen.

4.2.10 Reduzierter Steuersatz für Produkte der Monatshygiene

• Kritikpunkt/Anliegen 1: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (SwissHoldings, Eco-

nomiesuisse) lehnen den Vorschlag ab, da er zu einer Verkomplizierung der MWST führe.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: In zwei Stellungnahmen (Swiss Retail Federation, kf) wird

gefordert, die Steuerausnahme sei auf weitere Hygieneprodukte (Windeln bzw. sämt- liche grundlegende Hygieneartikel) auszudehnen.

4.2.11 Steuerausnahme für die aktive Teilnahme an kulturellen Anlässen

• Kritikpunkt/Anliegen: Die Massnahme wird nur von Economiesuisse ausdrücklich

abgelehnt, da die Steuerausnahmen eingeschränkt und nicht ausgedehnt werden sollten. Economiesuisse und KG weisen darauf hin, dass die Massnahme Wettbe- werbsverzerrungen zur Folge habe.

4.2.12 Steuerausnahme für Leistungen der koordinierten Versorgung

• Kritikpunkt/Anliegen 1: Drei Vernehmlassungsteilnehmende (Economiesuisse,

SwissHoldings, KG) warnen, die Massnahme führe zu einer Verkomplizierung der MWST und habe Wettbewerbsverzerrungen zur Folge.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: Curafutura fordert eine Umformulierung und Ausdehnung

der Steuerausnahme.

• Kritikpunkt/Anliegen 3: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (EXPERTsuisse und

kf) schlagen vor, den Kreis der Steuerausnahme auf Angehörige von Heil- und Pfle- geberufen im Sinne von Artikel 35 MWSTV zu beschränken und dafür die Steuerbar- keit von administrativen Leistungen zu streichen. So würden die administrativen Tä- tigkeiten, die immer mit Heilbehandlungen verbunden sind, ebenfalls von der Steuer- ausnahme erfasst.

4.2.13 Haftung geschäftsführender Organe bei Serien-Konkursen

• Kritikpunkt/Anliegen 1: In einigen Stellungnahmen (EXPERTsuisse, Economiesu-

isse, HotellerieSuisse, GastroSuisse) wird geltend gemacht, diese Massnahme gehe zu weit. Das bestehende Instrumentarium der ESTV sei ausreichend.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (KG, SUPSI) fordern,

es sei im Gesetz genau zu definieren, was unter «einer kurzen Zeitspanne» zu ver- stehen sei.

• Kritikpunkt/Anliegen 3: In zwei Stellungnahmen (SPEDLOGSWISS, TREU-

HAND|SUISSE) wird auf mögliche, nicht gewollte Folgen für Zolldienstleister und Treuhänder hingewiesen.

• Kritikpunkt/Anliegen 4: Wenige Vernehmlassungsteilnehmende (KG, GastroSuisse,

Economiesuisse, SwissHoldings) fordern, dass unverschuldete Konkurse auch wei- terhin nicht bestraft werden dürfen, und zwar nicht nur in den Zeiten von Covid-19.

• Kritikpunkt/Anliegen 5: Für zwei Vernehmlassungsteilnehmende (GastroSuisse,

HotellerieSuisse) ist das strafbare Verhalten gemäss Artikel 93 Absatz 1bisVE-MWSTG einzugrenzen.