Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 27 Seiten
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3 Vernehmlassung
3.1 Vernehmlassungsverfahren
Am 19. Juni 2020 ermächtigte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Bergge- biete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interes- sierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der Mehrwertsteuerverordnung durchzuführen. Dieses dauerte bis zum 12. Oktober 2020.
Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (inklusive Abkürzungen) befindet sich im Anhang.
3.2 Auswertung
Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen werden nicht sämtliche Vor- schläge und Begründungen einzeln wiedergegeben. Im Interesse der Übersichtlichkeit wer- den insbesondere die hauptsächlichen Kritikpunkte wiedergegeben. Vernehmlassungsteil- nehmende, die auf eine andere Stellungnahme verweisen, werden ebenfalls genannt.
Für Einzelheiten wird auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können unter [https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2020.html#EFD] abgerufen werden.
4 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Vernehmlassungsvorlage besteht aus diversen Einzelmassnahmen. Um die Übersicht zu gewährleisten, wird deshalb das Ergebnis der Vernehmlassung für jede einzelne Mass- nahme in einem separaten Unterkapitel dargestellt. Unter Ziffer 4.1 wird dargestellt, welche Vernehmlassungsteilnehmenden sich für und welche gegen den Vorschlag ausgesprochen haben. Es wird auch erwähnt, ob Vorbehalte bestehen und Anpassungen gewünscht wer- den. Wie die Kritikpunkte und die Anpassungsvorschläge im Detail aussehen, wird unter Zif- fer 4.2 dargelegt. Die einzige Massnahme, die mit Hilfe einer Anpassung der Verordnung umgesetzt werden soll, wird in den Ziffern 4.1.24 und 4.2.17 dargestellt.
Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren vom 17. August 2005 (Vernehmlassungsverordnung, VlV, SR 172.061.1) verlangt, dass Stellungnahmen von Vollzugsträgern in einem eigenen Kapitel darzustellen sind. Da die Mehrwertsteuer als Bun- dessteuer ausschliesslich vom Bund vollzogen wird, gibt es keine Stellungnahmen zur Um- setzung durch die Kantone oder andere Vollzugsträger. Steuerpflichtige Personen, zu denen auch Dienststellen von Gemeinwesen wie den Kantonen gehören können, fallen nicht unter den Begriff der Vollzugsträger.
4.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden
Es sind 97 Stellungnahmen eingegangen, wovon 5 (GR, OW, Städtische Steuerkonferenz, Arbeitgeberverband, SKS) ausdrücklich auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichten. Ge- äussert haben sich 24 Kantone, 5 Parteien (CVP, FDP, GPS, SPS und SVP) und 63 Organi- sationen.
4.1.1 Plattformbesteuerung im Grundsatz
Die Einführung der Plattformbesteuerung wird von niemandem abgelehnt.
AI, BS, JU, NW, TI, TG und VD, CVP, SPS und SVP, SGB, Travail.Suisse und SBV, Die Post, SPEDLOGSWISS, CP, TREUHAND|SUISSE, SWICO, FER und SwissHoldings sowie