Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 27 Seiten

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• Kritikpunkt/Anliegen 6: KG verlangt Klarheit darüber, ob bereits die faktische Or-

ganstellung ausreiche oder ob man als Mitglied im Handelsregister eingetragen sein müsse, damit die ESTV eine Sicherheit verlangen kann. Weiter sei klarzustellen, ob ein blosser Verdacht, dass sich das betreffende Mitglied strafbar verhalten hat, aus- reiche, um eine Sicherstellung vorzunehmen.

4.2.14 Ausfuhr im Reiseverkehr

• Kritikpunkt/Anliegen 1: In zwei Stellungnahmen (STV und Global Blue) wird gefor-

dert, es sei im Gesetz festzuhalten, dass der Prozess bereits im Ladengeschäft be- ginnt.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: Gemäss STV soll die Ausstellung eines Tax-Free-Belegs

ausserhalb des Ladengeschäfts unmöglich sein, damit Betrug verhindert werde.

• Kritikpunkt/Anliegen 3: Gübelin erachtet eine digitalisierte Validierung ohne vorgän-

gige Registrierung der Touristin oder des Touristen für unverzichtbar. Eine Registrie- rung stelle für viele ausländische Touristinnen und Touristen eine zu grosse Hürde dar.

• Kritikpunkt/Anliegen 4: Global Blue empfiehlt, zum einen die Ausnahmeregelung für

Gruppenreisen aufzuheben und zum anderen die Umsatzlimite für die Anwendung des Verfahrens von 300 auf 0 Franken zu senken.

• Kritikpunkt/Anliegen 5: KG bemängelt, aus der Bestimmung werde nicht klar, wer

die Steuer belaste. Es sei auch nicht klar, weshalb der Artikel 93a VE-MWSTG erfor- derlich sei. Die Verwendung elektronischer Hilfsmittel sei noch keine Begründung für die Schaffung einer Sicherstellungsbestimmung.

4.2.15 Steuerbefreiung, wenn nur ausgenommene Leistungen erbracht werden

• Kritikpunkt/Anliegen: In drei Stellungnahmen (EXPERTsuisse, SwissHoldings und

KG) wird bemängelt, die Massnahme habe eine Schlechterstellung gegenüber dem Status Quo zur Folge. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung sei nämlich nur noch rückwirkend auf den Beginn der laufenden Steuerperiode und nicht mehr innerhalb der Verjährungsfrist möglich. Artikel 10 oder Artikel 14 MWSTG seien deshalb ent- sprechend anzupassen.

4.2.16 Streichung der Steuerbefreiung von Beförderungsleistungen, die ausschliess-

lich im Ausland erbracht werden

• Kritikpunkt/Anliegen: In drei Stellungnahmen (EXPERTsuisse, KG, SBB) wird da-

rauf hingewiesen, die geplante Streichung der Steuerbefreiung könne zu Doppelbe- steuerungen führen. Dies sei dann der Fall, wenn der Transport im Ausland erfolgt und die nicht steuerpflichtige leistungsempfangende Person Sitz im Inland hat.

4.2.17 Änderung der Mehrwertsteuerverordnung: Meldeverfahren für die Übertragung von Emissionsrechten u.dgl.

• Kritikpunkt/Anliegen 1: Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (Economiesuisse,

sgv, SwissHoldings, VSE, VSV [durch Verweis auf die Stellungnahme des sgv], EX- PERTsuisse, KG und SUPSI) erachten den administrativen Aufwand bei der Umstel- lung auf das Meldeverfahren und der Anwendung des Meldeverfahrens als zu gross für eine blosse Übergangsmassnahme.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: In zwei Stellungnahmen (Klik und Avenergy) wird geltend

gemacht, der Vorschlag sei gesetzeswidrig, da er nicht berücksichtige, dass das Mel- deverfahren nach Artikel 38 Absatz 1 MWSTG nur dann zur Anwendung komme,

wenn die auf dem Veräusserungspreis berechnete Steuer 10 000 Franken über- steige.