Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 27 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht
• Kritikpunkt/Anliegen 3: EXPERTsuisse, KG sowie Economiesuisse (durch Verweis
auf EXPERTsuisse und KG) regen an, ausländischen Unternehmen mit einmaligen oder nur wenigen Leistungen im Inland ein vereinfachtes Verfahren für die Abrech- nung der MWST zur Verfügung zu stellen, welches an die Stelle der Eintragung im MWST-Register treten würde. Bei diesem Verfahren würde das Unternehmen die MWST auf dem Umsatz bezahlen – entweder direkt an die ESTV oder über die Steu- ervertretung – und auf die Rückerstattung oder Anrechnung der Vorsteuern verzich- ten. EXPERTsuisse schlägt weitere Möglichkeiten vor, wie der durch die Steuerpflicht resultierende administrative Aufwand bei ausländischen Unternehmen reduziert wer- den könnte.
4.2.8 Freiwillige jährliche Abrechnung mit Akontozahlungen
• Kritikpunkt/Anliegen 1: Einige Stellungnahmen (EXPERTsuisse, TREU-
HAND|SUISSE, FH, SwissHoldings, KG, SUPSI) warnen davor, dass die Buchhal- tung bei der jährlichen Abrechnung weniger à-jour geführt würde. Fehler wie bei- spielsweise falsche Steuersätze für gewisse Produkte würden erst spät bemerkt, so dass nur noch wenig Zeit für Korrekturen verbleibe und es auch schwierig sei, Steu- ern der Kundschaft nachträglich in Rechnung zu stellen.
• Kritikpunkt/Anliegen 2: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (EXPERTsuisse, KG)
fordern, dass die Frist zur Einreichung der jährlichen Abrechnung mit dem Zeitpunkt zur Finalisierung der Steuerperiode (Art. 72 MWSTG) in Übereinstimmung gebracht wird.
• Kritikpunkt/Anliegen 3: In zwei Stellungnahmen (EXPERTsuisse, TREU-
HAND|SUISSE) wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Massnahme zu einer zeitlichen Konzentration der Arbeit der Treuhandbranche führe.
• Kritikpunkt/Anliegen 4: In wenigen Stellungnahmen wird eine höhere Umsatzlimite
oder der Verzicht auf eine Umsatzlimite gefordert (Economiesuisse, HotellerieSuisse, STV, SVV) oder im Gegenteil angeregt, die jährliche Abrechnung nur bis zu einem Umsatz von 500'000 oder 1-2 Millionen Franken zuzulassen (TREUHAND|SUISSE).
• Kritikpunkt/Anliegen 5: Drei Vernehmlassungsteilnehmende (Economiesuisse,
GastroSuisse, KG) fordern ferner, dass auf Beginn jeder Steuerperiode zur jährlichen Abrechnung gewechselt werden könne. Für die vorgesehene Wartefrist von 3 Jahren für den Wiedereinstieg gebe es keine Gründe.
• Kritikpunkt/Anliegen 6: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (ZH, KG) verlangen,
es sei festzuhalten, wer wann die Akontozahlungen festsetzt, wie viele Akontozahlun- gen zu leisten und wie die Zahlungsfristen seien.
• Kritikpunkt/Anliegen 7: Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (BS, ZH, Gastro-
Suisse, STV) beantragen, es sei klarzustellen, dass auch Steuerpflichtige, die mit SSS oder PSS abrechnen, die jährliche Abrechnung anwenden können.
• Kritikpunkt/Anliegen 8: Gemäss dem KG besteht keine Gefahr, dass die provisori-
sche Steuerfestsetzung gleich zur definitiven Steuerfestsetzung werde, wenn die ESTV die provisorische Steuerfestsetzung eindeutig als solche oder unter Verweis auf Artikel 86 Absatz 2 MWSTG festsetzt. Es brauche deshalb keine Ergänzung die- ser Gesetzesbestimmung.
4.2.9 Leistungen von Reisebüros
• Kritikpunkt/Anliegen 1: Einige Vernehmlassungsteilnehmende (sgv, SwissHoldings,
EXPERTsuisse, KG) verlangen einen Verzicht auf diese Massnahme, da inländische Reisebüros bei Reisen in der Schweiz gegenüber ausländischen Reisebüros schlech- ter gestellt wären.