Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 27 Seiten
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Economiesuisse lehnt den Vorschlag ab, da er zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Gewerbes führe.
KG weist auf die dadurch verursachten Wettbewerbsverzerrungen hin, verzichtet aber da- rauf, Stellung zu beziehen, da es sich um einen politischen Entscheid handle.
4.1.12 Steuerausnahme für Leistungen der koordinierten Versorgung
Fast alle Teilnehmenden (VD, FDP, GPS und SVP, SGB, EXPERTsuisse, curafutura, kf,
Santésuisse und medswiss.net), die sich zu diesem Vorschlag haben vernehmen lassen, be- grüssen ihn, machen aber teilweise Änderungsvorschläge, da sie befürchten, die Ziele wür- den sonst nicht erreicht. Santésuisse fordert Klarstellungen in der Verordnung und der Bot- schaft, damit steuerbare und nicht steuerbare Leistungen klar unterschieden würden. Curafu- tura verlangt, dass auch die rein administrativen Leistungen von der Steuer ausgenommen werden.
Economiesuisse und SwissHoldings lehnen den Vorschlag ab.
KG weist auf die dadurch verursachten Wettbewerbsverzerrungen hin, verzichtet aber da- rauf, Stellung zu beziehen, da es sich um einen politischen Entscheid handle.
4.1.13 Haftung geschäftsführender Organe bei Serien-Konkursen
TI und VD, GPS und SVP, SBV, CP, FER, SwissHoldings, KG und SUPSI begrüssen diese Massnahme ganz oder weitgehend, fordern aber teilweise Präzisierungen des Gesetzestex- tes, so beispielsweise bezüglich des Begriffs der «kurzen Zeitspanne».
HotellerieSuisse, GastroSuisse und EXPERTsuisse lehnen den Vorschlag ab, nicht nur, aber auch wegen der aktuellen coronabedingten Situation.
CVP begrüsst die Massnahme grundsätzlich, aber sie werfe Fragen auf bezüglich der Ab- kehr vom Grundsatz, dass bei juristischen Personen eine Haftungsbeschränkung besteht. Ausserdem rügt sie, dass die Massnahme nicht im Rahmen der Botschaft zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses aufgenommen worden ist.
Economiesuisse spricht sich nicht generell gegen die Massnahme aus, weist jedoch darauf hin, dass sie von einigen Unterverbänden als zu weitgehend angesehen wird. Die Mass- nahme sei im Lichte der Corona-Situation zu überprüfen.
SPEDLOGSWISS gibt keine Empfehlung ab, fragt sich aber, ob Sicherstellungen auch für die Vorauslagen von Zolldienstleistern und Zolldienstleisterinnen im Rahmen des zentrali- sierten Abrechnungsverfahrens der Zollverwaltung gelten sollen.
TREUHAND|SUISSE erachtet die solidarische Haftung für Treuhandunternehmen als heikel, da diese oft Organfunktionen in Unternehmen ausüben würden, und fordert deshalb eine ein- schränkendere Formulierung.
4.1.14 Ausfuhr im Reiseverkehr
STV, SwissHoldings, KG, FH, Global Blue und Gübelin begrüssen die Einführung des elekt- ronischen Nachweises für die Ausfuhr im Reiseverkehr. Teilweise wird jedoch die Frage ge- stellt, ob es hierfür wirklich einer neuen gesetzlichen Bestimmung bedürfe. Es werden zudem verschiedene Vorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen gemacht.
4.1.15 Steuerbefreiung, wenn nur ausgenommene Leistungen erbracht werden
EXPERTsuisse, SwissHoldings und KG bemängeln, dass eine freiwillige Steuerpflicht – im Gegensatz zum bestehenden Artikel 121a MWSTV – mit dem neuen Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe d VE-MWSTG nur noch rückwirkend auf den Beginn der Steuerperiode möglich ist statt innerhalb der Verjährungsfrist. Artikel 10 oder Artikel 14 MWSTG seien so anzupas- sen, dass sich keine Verschlechterung ergebe.