Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 27 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht

• Kritikpunkt/Anliegen 2: In zwei Stellungnahmen (SwissHoldings, VSE) wird ver-

langt, dass sämtliche Arten von Emissionsrechten und Energie-Zertifikaten der Steuer unterliegen müssen.

• Kritikpunkt/Anliegen 3: Zwei Vernehmlassungsteilnehmende (EXPERTsuisse, KG)

weisen darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Formulierung eine weltweite Be- steuerung erfolge. KG schlägt deshalb vor, Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b MWSTG mit dem Vermerk zu ergänzen, dass ein Erwerb mit Leistungsort im Inland vorliegen muss.

4.2.6 Subventionen – gesetzliche Vermutung

• Kritikpunkt/Anliegen 1: Diverse Vernehmlassungsteilnehmende (BE, BS, LU, NE,

SG, TI, VD, VS, ZG, FDK, Gemeindeverband, Städteverband, Economiesuisse, EX- PERTsuisse, KG, Swissuniversities, ETH-Rat, SUPSI, Insel Gruppe, Kantonsspital Graubünden, WaldSchweiz) bemängeln die fehlende Rechtssicherheit des Vor- schlags, da die ESTV oder ein Gericht die Vermutung umstossen könne.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (FR, UR, Swissuni-

versities, ETH-Rat, SUPSI, Kantonsspital Graubünden und WaldAargau) fordern, die gesetzliche Vermutung sei in eine gesetzliche Definitionsbestimmung – oder anders gesagt in eine Fiktion – umzuwandeln, damit sie von der Verwaltung und den Gerich- ten nicht umgestossen werden könne.

• Kritikpunkt/Anliegen 3: Einige Vernehmlassungsteilnehmende (AG, BE, LU, NE,

SUPSI) beantragen, es sei auf das SuG und die kantonalen Subventionsgesetzge- bungen abzustellen für die Frage, ob ein Leistungsverhältnis oder eine Subvention vorliege.

• Kritikpunkt/Anliegen 4: Swissuniversities und ETH-Rat bemängeln, der Ansatz

greife für den Bildungs- und Forschungsbereich zu kurz. Auch «Forschungsbeiträge» sollten ausdrücklich genannt werden.

• Kritikpunkt/Anliegen 5: Einige Vernehmlassungsteilnehmende (EXPERTsuisse,

IG DHS, SwissHoldings) erachten den Spielraum, den die Gemeinwesen durch den Vorschlag erhalten würden, als zu gross und befürchten entsprechend eine Benach- teiligung des privaten Sektors.

• Kritikpunkt/Anliegen 6: Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (BS, SG, SH, TI,

VD, VS, ZG, FDK, Städteverband, Gemeindeverband, EXPERTsuisse, KG, Wald- Schweiz) fordern eine vollkommen andere Vorgehensweise: Leistungen an Gemein- wesen sollen von der MWST befreit werden. Verwendet das Gemeinwesen die steu- erfrei bezogenen Leistungen für unternehmerische Zwecke, müsste es die Bezugs- teuer deklarieren. Zudem solle der Erhalt von Subventionen nicht mehr zu einer Vor- steuerabzugskürzung führen.

• Kritikpunkt/Anliegen 7: Einige Vernehmlassungsteilnehmende (NE, UR, EXPERTs-

uisse, KG, WaldSchweiz, WaldAargau) erachten es als notwendig, den Artikel

29 MWSTV beizubehalten.

4.2.7 Möglicher Verzicht auf Steuervertretung für ausländische Unternehmen

• Kritikpunkt/Anliegen 1: Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende (Economiesuisse,

SPEDLOGSWISS, EXPERTsuisse, KG, SUPSI) lehnen einen Verzicht auf eine Steu- ervertretung ab. Die Steuervertretung sei wichtig für die Kontakte zwischen der steu- erpflichtigen Person und der ESTV und biete den ausländischen Unternehmen die Sicherheit, die gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz einzuhalten.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: In einigen Stellungnahmen (KG, TREUHAND|SUISSE,

SUPSI) wird geltend gemacht, ein Verzicht auf eine Vertretung sei nur dann gerecht- fertigt, wenn der andere Staat Gegenrecht halte.