Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/35: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer digitalisierten und globalisierten Wirtschaft) und der Mehrwertsteuerverordnung · 27 Seiten

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4.1.16 Streichung der Steuerbefreiung von Beförderungsleistungen, die ausschliess-

lich im Ausland erbracht werden

SwissHoldings begrüsst den Vorschlag.

EXPERTsuisse, KG und SBB beantragen, auf die geplante Streichung der Steuerbefreiung zu verzichten, da ansonsten in gewissen Konstellationen Doppelbesteuerungen entstehen würden.

4.1.17 Definition des Leistungsempfängers oder der Leistungsempfängerin

SwissHoldings begrüsst den Vorschlag.

EXPERTsuisse, KG und SUPSI lehnen die Einführung einer Definition der Person, die die Leistung empfängt, ab.

Santésuisse gibt keine Empfehlung ab, zweifelt jedoch daran, dass dadurch die Rechtssi- cherheit verbessert werde.

4.1.18 Gruppenbesteuerung

Auf die Präzisierung in Artikel 13 Absatz 1 VE-MWSTG wird in keiner Stellungnahme einge- gangen.

4.1.19 Ort der Leistung von Organisatoren und Organisatorinnen von Veranstaltungen

EXPERTsuisse, SwissHoldings und KG begrüssen, dass die Leistungen von Organisatoren und Organisatorinnen von Veranstaltungen neu am Empfängerort steuerbar sind.

4.1.20 Sitz der Steuervertretung in der Schweiz

Auf die Änderung in Artikel 67 Absatz 1 VE-MWSTG wird in keiner Stellungnahme eingegan- gen.

4.1.21 Indexierung

Auf die Anpassung in Artikel 5 VE-MWSTG wird in keiner Stellungnahme eingegangen.

4.1.22 Reservierter Dienst nach dem Postgesetz

Auf die Präzisierung in Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 1 VE-MWSTG wird in keiner Stellungnahme eingegangen.

4.1.23 Normstufenbereinigung der Steuerbefreiung für Umsätze aus der Veräusserung von Gold und Legierungen von Gold

SwissHoldings begrüsst den Vorschlag.

KG fordert, den Inhalt von Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe e MWSTV ins Gesetz zu überneh- men. Diese Forderung ist erfüllt.

4.1.24 Änderung der MWSTV: Meldeverfahren für die Übertragung von Emissionsrech-

ten und dergleichen

Die Kantone TI und VD sowie SPS begrüssen die vorliegende Verordnungsänderung aus- drücklich. Veb.ch ist mit der Verordnungsbestimmung einverstanden.

Economiesuisse, sgv, SwissHoldings, VSE, VSV (durch Verweis auf die Stellungnahme des sgv), EXPERTsuisse und KG sprechen sich gegen die Verordnungsbestimmung aus, weil die Übergangsmassnahme mit zu grossem administrativem Aufwand für die betroffenen Un- ternehmen verbunden sei. Für den Fall, dass die Verordnungsänderung eingeführt würde, machen Economiesuisse, SwissHoldings, VSE und KG Änderungsvorschläge.