Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/39: Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung und ALV-Informationssystemeverordnung · 20 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht

 Die Bestimmungen über die Anmeldung, Beratung und Kontrolle wurden durch die neue Möglichkeit der elektronischen Anmeldung grundsätzlich überarbeitet (u. a. Art. 18 bis 29 E-AVIV).

 Aufnahme der Bestimmung zum elektronischen Verkehr mit Behörden gemäss dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)6 und dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG)7 (Art. 1 E-AVIV).

 Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für die Geltendmachung von SWE nur am Ort des Betriebes (Art. 119 Abs. 1 Bst. c E-AVIV).

 Zuständigkeit für die Beurteilung der Äquivalenz von Ausbildungszertifikaten für Beratende der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) (Art. 119b Abs. 1 E-AVIV).

 Notwendige formelle und sprachliche Korrekturen (einheitliche Begriffe, geschlechtergerechte Sprache, Übersetzungsfehler etc.).

Vorlage 2

Die aktuellen Verordnungen für die Informationssysteme der ALV (AVAM-Verordnung;

ASAL-Verordnung; LAMDA-Verordnung) werden aufgehoben und ihr Inhalt wird in der neuen ALV-Informationssystemeverordnung aufgenommen, welche auch gerade die Grundlagen für die neuen Informationssysteme mit elektronischen Dienstleistungen (Zugangsplattform für elektronische Dienstleistungen und Plattform für die öffentliche Arbeitsvermittlung) regeln.

Die neue ALV-IsV regelt die allgemeinen und spezifischen Bestimmungen für jedes Informationssystem sowie in den Anhängen die jeweiligen Zugriffsrechte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (Abruf und Bearbeiten).

6 SR 830.1

7 SR 172.021

601-01.2-00001 \ COO.2101.104.2.3831617 4/20