Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/40: Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 26 Seiten
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Beträge in Mio. Fr.)
Verluste und Massnahmen im RPV in den Jahren 2020 und 2021 (geschätzte 20202021
Umsatzverluste RPV 800230
Kosteneinsparungen -230 Zusätzliche ungedeckte Kosten 570230
Auflösung der Spezialreserven -220 Finanzierungsbedarf 350230
Bundesanteil (50 %) 175115
Zum Zeitpunkt der Vernehmlassung, aber auch voraussichtlich bis zur Verabschiedung der Botschaft ist der Mittelbedarf für die Defizitdeckung noch mit sehr hohen Unsicherheiten behaftet. Die notwendigen Mittel sollen daher vom Bundesrat mit dem Nachtrag II/2021 beantragt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist die Höhe der Defizite und die definitive Aufteilung der Beträge auf Bund und Kantone bekannt. Dieser Kredit wird als separater Kredit zusätzlich zum Kredit Regionaler Personenverkehr (A231.0290) geführt.
4.1.2 Weitere bestellte Leistungen (Ortsverkehr)
Neben den gemeinsam von Bund und Kantonen bestellten Leistungen des RPV bestellen Kantone, Gemeinden und teilweise Bezirke weitere Angebote des öV. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Angebote des Ortsverkehrs. Daneben werden auch regionale Angebote bestellt, welche die Kriterien für die Mitbestellung des Bundes nicht erfüllen. Sei es, weil die ständige Wohnbevölkerung der erschlossenen Ortschaft weniger als 100 Personen umfasst oder die Vorgaben der minimalen Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden.
Die beim RPV beschriebenen finanziellen Auswirkungen treffen auch auf den Ortsverkehr und die weiteren bestellten Angebote zu. Die durch die Transportunternehmen erlittenen finanziellen Verluste betragen ca. 450 Millionen Franken. Aufgrund der Vorgabe während der ausserordentliche Lage, den Betrieb weiterhin aufrechtzuerhalten, und der Bedeutung des Ortsverkehrs für den öV in der Schweiz soll der Bund auch bei diesen Leistungen eine einmalige finanzielle Unterstützung in Form einer Pauschale leisten. Das entspricht einem Anliegen des Parlaments (überwiesene Motionen) und ist daher auch Bestandteil der Vernehmlassungsvorlage. Der Bundesrat lehnt diese Unterstützung für den Ortsverkehr aus Kompetenzgründen jedoch ab.
Ausgestaltung
Die Unterstützung des Ortsverkehrs soll auf das Jahr 2020 beschränkt sein. Entsprechend soll die Unterstützung möglichst einfach ausgestaltet sein und nicht zu einem grossen administrativen Aufwand führen. Ähnlich wie bei den Angeboten des RPV haben die TU die Jahresrechnung 2020 mit dem Ausweis des Verlustes aller weiteren bestellten Leistungen einschliesslich des Ortsverkehrs den jeweiligen Bestellern