Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/40: Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 26 Seiten
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Für den RPV sollen die Mittel mit dem Nachtrag II/2021 beantragt werden, wenn die definitive Höhe der Defizite und die Aufteilung der Beträge zwischen Bund und Kantone bekannt sind:
Verwaltungseinheit Kreditbezeichnung Betrag
(Mio. Fr.)
802 BAV Ausserordentliche finanzielle Unter- Noch nicht
stützung des Regionalen Personen- bekannt.
verkehrs in COVID-19-Krise
Im Bereich Bahninfrastruktur soll zudem ein Nachtragskredit für das Jahr 2020 beantragt werden:
Verwaltungseinheit Kreditbezeichnung Betrag
(Mio. Fr.)
802 BAV BIF Betriebsabgeltung, ausserordentliche 250,0
finanzielle Unterstützung der
Bahninfrastrukturbetreiberinnen in
COVID-19-Krise
4.3 Umsetzungsfragen
Die im Rahmen dieser Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen sind abschliessend. Es ergeben sich daraus keine Anpassungen in Ausführungsverordnungen.
5 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
5.1 Güterverkehrsverlagerungsgesetz vom 19. Dezember 200811
Art. 8 Abs. 2 zweiter Satz
Die bisherige Vorgabe, dass im alpenquerenden kombinierten Verkehr die Höhe der durchschnittlichen Abgeltung pro transportierter Sendung von Jahr zu Jahr abzunehmen hat, findet für die Jahre 2020 und 2021 keine Anwendung.
11 SR 740.1