Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/40: Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 26 Seiten
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1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Ziel der Massnahmen zur Unterstützung des öV und des Schienengüterverkehrs ist es, zu verhindern, dass der öV und der Schienengüterverkehr durch den Abbau oder die Einstellung von Transportangeboten aufgrund der COVID-19-Krise nachhaltig geschädigt werden.
Die vom Bundesrat gewählte Lösung beachtet folgende Prinzipien:
Die Zuständigkeit der verschiedenen Staatsebenen wird so weit als möglich eingehalten: Wo der Bund heute allein zuständig ist, trifft er allein die notwendigen finanziellen Massnahmen; wo es sich um eine Verbundaufgabe handelt, soll die Verantwortung bei Bund und Kantonen oder bei Kantonen und Gemeinden liegen.
Bestehende Verfahren und Abläufe werden wenn immer möglich berücksichtigt. Die Massnahmen setzen auf bestehende Instrumente und ergänzen diese fallweise.
Die Gesetzesbestimmungen werden nicht dauerhaft geändert, sondern nur im Sinne einer Überbrückungsmassnahme zur Bewältigung der COVID-19-Krise im öV und im Schienengüterverkehr befristet angepasst.
Die Massnahmen sollen einfach und transparent, wenn notwendig auch pauschalisierend ausgestaltet werden, damit nicht Zeit und Ressourcen mit zusätzlichem administrativen Aufwand verloren gehen.
Grundsatz und Handlungsrichtlinie der verschiedenen Massnahmen ist, dass die TU für die direkt durch die COVID-19-Pandemie verursachten Mehrkosten und Mindererträge entschädigt werden. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen ist hierbei zu berücksichtigen.
Auch wenn der Ortsverkehr vom Bund nicht bestellt wird, ist er notwendig, damit die Transportketten im öV funktionieren. In erster Line stehen als Besteller die Kantone und Gemeinden in der Pflicht, finanzielle Unterstützung zu leisten. Da die Unterstützung durch den Bund einem Anliegen des Parlaments entspricht (überwiesene Motionen), soll sie auch Bestandteil der Vernehmlassungsvorlage sein. Der Bund sieht hierfür in Abweichung von der allgemeinen Aufgabenteilung im öV eine Unterstützungsmassnahme vor. Der Bundesrat lehnt jedoch die Unterstützung für den Ortsverkehr aus Kompetenzgründen ab.
Verzicht auf Unterstützung ist keine Option
Der Bundesrat hat die Option eines Verzichts auf eine spezifische finanzielle Unterstützung des öV und des Schienengüterverkehrs geprüft und verworfen. Ohne spezifische Massnahmen könnten die TU allein auf die vom Bundesrat beschlossenen allgemeinen Überbrückungshilfen zurückgreifen. Damit wäre die Gefahr verbunden, dass verschiedene Unternehmen in ihrer Existenz gefährdet sind und dass Angebote im öV oder im Schienengüterverkehr nicht mehr erbracht werden können. Dies würde das flächendeckende Angebot im öV und die Transportketten nachhaltig