Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/40: Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 26 Seiten
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20083 (GVVG) nicht erhöht werden können, führt der Verkehrsmengenrückgang zu einer Reduktion der Abgeltungszahlungen und verstärkt so den Einnahmenausfall zusätzlich. Den Kunden können stornierte Züge oder Sendungen nicht in Rechnung gestellt werden, weil es sich bei der COVID-19-Pandemie um einen Fall höherer Gewalt handelt.
Diese gravierende Situation im alpenquerenden Schienengüterverkehr hat zur Folge, dass ohne Gegenmassnahmen die Verlagerungspolitik der Schweiz nachhaltig geschwächt würde, indem mit Fördermitteln des Bundes aufgebaute Angebote dauerhaft eingestellt werden könnten. Es ist weiter davon auszugehen, dass infolge der Corona-Krise die Konjunktur europaweit leiden wird und das bisherige Transportvolumen nur schrittweise wiederaufgebaut werden kann. Damit werden die Verkehrsmengen auf den Nord-Süd-Achsen auch im kommenden Jahr kaum das Niveau bisheriger Jahre erreichen.
Von den COVID-19-Schutzmassnahmen direkt betroffen ist das Angebot der Rollenden Landstrasse (begleiteter kombinierten Verkehr). Bei diesem Angebot, mit dem ganze Lastwagen transportiert werden, fahren die Chauffeure in einem Begleitwagen mit. Um das «social distancing» im Begleitwagen sicherzustellen, wurde die Zahl der Chauffeure je Begleitwagen begrenzt. Dies reduzierte die Auslastung der Rollenden Landstrasse massiv, sodass - bei reduziertem Zugsangebot - zeitweise nur noch 8 statt der sonst maximal möglichen 22 Lastwagen pro Zug transportiert werden konnten. Beim Betrieb der Rollenden Landstrasse zeigt sich eine weitere Eigenheit des öV und des Schienengüterverkehrs. Das Angebot wird durch die RAlpin AG durchgeführt, welche die einzige Gesellschaft in diesem Geschäftsfeld ist. Bei einem Konkurs der Gesellschaft fällt das Angebot langfristig weg und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch ein anderes Unternehmen übernommen. Damit würden kurzfristig rund 90 000 Lastwagen mehr wieder auf der Strasse die Schweizer Alpen durchqueren.
Schweizerischer Schienengüterverkehr: Binnen-/Import-/Exportverkehr
Industrie-, Baustellen- und Ladenschliessungen haben im nationalen Schienengüterverkehr zu deutlichen Rückgängen im Transportvolumen (ca. -20 %) geführt. Die Transportketten funktionieren in der Schweiz multimodal: Der Schienengüterverkehr nimmt eine zentrale Rolle ein, indem er zum Beispiel die Produktionsstätten für Lebensmittel mit den verschiedenen Verteilzentren der Grossverteiler verbindet. Von dort können die Güter des täglichen Bedarfs auf der Strasse in die Supermärkte oder über den Onlinehandel direkt in die Haushalte geliefert werden.
Durch den Rückgang des Transportvolumens kommt der grosse Vorteil der Schiene
– die Bündelung grosser Mengen – nicht mehr voll zum Tragen. Die Schienengüterverkehrsunternehmen stellen trotzdem ein flächendeckendes Angebot sicher, damit die Güter des täglichen Bedarfs weiterhin transportiert werden können.
Der schweizerische Schienengüterverkehr kann somit als «systemrelevant» klassifiziert werden. Die Schiene muss auch zukünftig ihre wichtige Versorgungsfunktion in der Schweiz wahrnehmen können. Verschiedene Bahnunternehmen wurden