Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/40: Dringliches Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise · 26 Seiten

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6 Auswirkungen

Die mit dieser Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Massnahmen sind mit einer Verteilung der finanziellen Lasten auf Bund, Kantone und Gemeinden verbunden. Einen Teil der Verluste tragen die TU selber, indem Reserven aufgelöst und die Dividendenausschüttung an die Eigentümer verhindert werden. Die Ausfälle im Fernverkehr werden vollumfänglich durch die SBB getragen. Da die SBB ein bundeseigenes Unternehmen sind, erfolgt dies zulasten des Bundes.

Bei der Verbundaufgabe RPV erfolgt eine Lastenteilung. Im Ortsverkehr übernimmt der Bund zudem im Sinne einer freiwilligen Unterstützung einen Teil der finanziellen Mehrbelastung.

Da der Bund die Ertragsausfälle bei der Schieneninfrastruktur (Trassenerlöse) übernimmt, trägt er vorab einen Teil der Kosten des RPV und entlastet so die Kantone als Mitbesteller.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht (geschätzte Beträge):

Massnahme Bund Kantone Gemeinden Unternehmen

Finanzielle Belastung (in Mio. Fr.)

Regionaler Perso- 300 300 -220

nenverkehr

Ortsverkehr 100 185 165 Nicht be-

kannt Schienengüterverkehr 70 - Nicht bekannt Bahninfrastruktur 330 -140

Fernverkehr (SBB) 400 - -400

6.1 Auswirkungen auf den Bund

Insgesamt führt die Vorlage zu Mehrausgaben für den Bundeshaushalt von voraussichtlich ca. 800 Millionen Franken. Hinzu kommt die Deckung der Verluste im Fernverkehr (inklusive internationalem Schienenpersonenverkehr) in Höhe von ca. 400 Millionen Franken durch die Auflösung von Reserven in der Bilanz der SBB.

Die administrative Umsetzung der Massnahmen wird mit den vorhandenen personellen Ressourcen bewältigt.