Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/41: Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) (Covid-19-Geschäftsmietegesetz) · 19 Seiten
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Verpächter in eine wirtschaftliche Notlage geraten können. Diesen Betroffenen soll durch Entschädigungen geholfen werden. Für die Unterstützung stehen einmalig 20 Millionen Franken zur Verfügung. Entschädigungsgesuche an das BWO müssen begründet und mit sachdienlichen Unterlagen dokumentiert werden. Für die Gesuchstellung ist eine befristete Zeitdauer von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Schliesslich wird für den Fall des Erwirkens einer Entschädigung durch falsche Angaben eine Strafbestimmung erlassen.
5.6 Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen
Die Vorlage sieht vor, dass der Bundesrat Ausführungsbestimmungen erlässt.
5.7 Datenschutz
Durch die Bearbeitung von Gesuchen auf Entschädigungsleistungen verfügt das BWO über umfangreiche Daten über Vertragsverhältnisse und über die wirtschaftliche Situation von natürlichen sowie juristischen Personen. Diese Daten sind gemäss den Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung zu bearbeiten.