Vorlage SaV

Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 21 Seiten

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Anhang 1 (Art. 2 Abs. 1 Bst. e, Art. 14)

Kerntechnische Ausrüstungen, Schwerwasser und Deuterium und damit verbundene zu meldende Tätigkeiten

Zu melden ist:

1. die Herstellung von Zentrifugenrotorrohren und die Montage von Gaszentri-

fugen, wobei:

a. Zentrifugenrotorrohre dünnwandige Zylinder nach Anhang 2 Teil 1 Exportkontrollnummer (EKN) 0B001.b.3 der Güterkontrollverordnung vom 3. Juni 201611 (GKV) sind;

b. Gaszentrifugen (Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.b GKV) folgende Eigenschaften und Merkmale aufweisen:

1. in der Regel bestehen sie aus einem oder mehreren dünnwandigen Zylindern mit einem Durchmesser zwischen 75 mm und 400 mm,

2. sie weisen rotierende Bauteile auf, die eine so grosse Festigkeit im Verhältnis zur Dichte haben, dass sie sich mit einer hohen Umfangsgeschwindigkeit von etwa 300 m/s oder mehr um die vertikale Mittelachse in einem Vakuum drehen können,

3. sie sind in ihren Einzelteilen wie auch als Ganzes mit grösster Genauigkeit hergestellt;

2. die Herstellung von Diffusionstrennwänden, wobei Diffusionstrennwände

dünne poröse Filter nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.c.1. GKV sind;

3. die Herstellung oder Montage von Lasersystemen mit Bauteilen nach An-

hang 2 Teil 1 EKN 0B001.g und h GKV;

4. die Herstellung oder Montage von elektromagnetischen Isotopentrennern mit

Ionenquellen im Sinne von Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.j.1–6 GKV;

5. die Herstellung oder Montage von Kolonnen oder Extraktionsvorrichtungen

nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.e.1–3 und 6 und 0B001.f.1–3 GKV;

6. die Herstellung von aerodynamischen Trenndüsen oder Wirbelröhren nach

Anhang 2 Teil 1 EKN 0B001.d.1 und 2 GKV;

7. die Herstellung oder Montage von Uranplasmaerzeugungssystemen, wobei

Uranplasmaerzeugungssysteme speziell ausgelegte oder angefertigte Systeme für die Erzeugung von Uranplasma sind, die flächenbestrahlende oder rasternde Hochleistungs-Elektronenstrahlkanonen mit einer Auftreffleistung von mehr als 2,5 kW/cm enthalten können;

8. die Herstellung von Zirkoniumrohren nach Anhang 2 Teil 1 EKN 0A001.f

GKV;

11 SR 946.202.1