Vorlage SaV

Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 21 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 16Fedlex · Vorlage

Anhang 2 (Art. 8, 9, 10 und 13)

1 Berichterstattungspflichten in Bezug auf Anlagen nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b

1.1 Auslegungs- und Zusatzinformationen

Die Auslegungs- und Zusatzinformationen zu neuen Anlagen und zu Veränderungen von bestehenden Anlagen oder Standorten sind, wenn möglich auf Englisch, vorzulegen und mit den nötigen Plänen, Zeichnungen und Tabellen zu versehen.

Berichtstyp Inhalt Periodizität/Meldefrist

1.1.1 Auslegungsinformatio-– Bezeichnung der Anlage unter Bei Neubau innert 3

nen (DIQ, Design Angabe ihrer Grundzüge, ihres Monaten nach Baube-Information Zwecks, ihrer nominellen willigung oder bei Be-Questionnaire) Leistung, ihres Standorts, darf, je nach Umfang ihrer Anschrift und der der Änderungen. verantwortlichen Person

– Beschreibung des Durchflusses

von Materialien nach Artikel 2

Absatz 1 Buchstabe a und

Anordnung wichtiger

Ausrüstungselemente, in denen

solche Materialien verwendet,

hergestellt oder bearbeitet

werden;

– der Beschreibung sind die

relevanten Anlagepläne mit

Koordinatenangaben beizulegen

– Beschreibung der Merkmale der

Anlage, soweit diese sich auf

die Materialbuchhaltung,

räumliche Begrenzung und

Überwachung beziehen

– Beschreibung der in der Anlage

angewendeten und geplanten

Verfahren für die buchmässige

Erfassung und Kontrolle

solcher Materialien mit

besonderer Berücksichtigung

der festgelegten

Materialbilanzzonen, der

Messungen des Durchflusses

und der Verfahren für die

Erfassung

des Materialbestandes