Vorlage SaV
Vernehmlassung 2020/53: Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 · 21 Seiten
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2 Berichterstattungspflichten in Bezug auf Anlagen nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c
2.1 Safeguards by Design, Auslegungs- und Zusatzinformationen
Die Auslegungs- und Zusatzinformationen zu neuen Anlagen und zu Veränderungen von bestehenden Anlagen oder Standorten sind, wenn möglich auf Englisch, vorzulegen und mit den nötigen Plänen, Zeichnungen und Tabellen zu versehen.
Berichtstyp Inhalt Periodizität/Meldefrist
2.1.1 Safeguards-by–De- Technische und bauliche Vor- Bei Bedarf, während der
sign-Informationen schläge zur Umsetzung von Safe- Planungs- und Bauphase guardsmassnahmen
2.1.2 Auslegungsinforma- – Bezeichnung der Anlage unter Bei Neubau innert 3 Mo-
tionen (DIQ, Design Angabe ihrer Grundzüge, ihres naten nach Baubewilli-Information Questi- Zwecks, ihrer nominellen gung
onnaire) Leistung, ihrer Anschrift und Bei Bedarf, je nach Umder verantwortlichen Person fang der Änderungen.
– Beschreibung des geplanten o-
der bisherigen Durchflusses von
Materialien nach Artikel 2 Ab-
satz 1 Buchstabe a und der An-
ordnung wichtiger Ausrüs-
tungselemente, in denen solche
Materialien verwendet, herge-
stellt oder bearbeitet werden
können
– Beschreibung der ausser Betrieb
genommenen oder abgebauten
Ausrüstungselemente zum
Umgang mit solchen Materialien;
– die relevanten Anlagepläne mit
Koordinaten als Beilage
– Beschreibung der Merkmale der
Anlage, soweit sich diese auf
die Materialbuchhaltung, die
räumliche Begrenzung und die
Überwachung beziehen
– Beschreibung der in der Anlage
geplanten oder angewandten
Verfahren für die buchmässige
Erfassung und Kontrolle von
Materialien nach Artikel 2
Absatz 1 Buchstabe a mit be-
sonderer Berücksichtigung der
festgelegten Materialbilanzzo-
nen, der Messungen des Durch-
flusses und der Verfahren für