Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 18 Seiten
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da ungenügende Betäubung zu immensem Tierleid führt. Sie begrüsst jedoch die neu vorgeschlagene Regelung in Anhang 7 Ziff. 4.1, wonach der Betäubungserfolg bei jedem einzelnen Tier und nicht, wie bisher (Anhang 4 Ziff. 5.2), verteilt über jeden Schlachttag stichprobenweise zu überprüfen ist.
Anhang 4: Elektrobetäubung einzelner Tiere bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen, Hausgeflügel und Laufvögeln
1 Anforderungen an Anlagen und Geräte
Der Kanton BS kritisiert die Streichung der Parameter für die Herzdurchströmung, da diese als wichtige Orientierungswerte dienen. Proferme sieht die Anforderungen an die Anlagen und Geräte als kritisch und teilweise unnötig an, da ihrer Meinung nach die Person, welche die Tiere betäubt, besser die Tiere überprüfen soll, statt sich auf unnötige Blinklichter und Piepsgeräusche zu verlassen. Der SFF weist darauf hin, dass die Einhaltung dieser Vorgaben besonders in Kleinbetrieben zu Neuanschaffungen mit erheblichem finanziellen Aufwand führen wird, die teilweise deren Möglichkeiten übersteigen. Die Grünen und diverse Tierschutzorganisationen (STS, STVT, Vier Pfoten und ZT) fordern die Festlegung, ab welcher Abweichung (z.B. mehr als 1%) Massnahmen zur Behebung getroffen werden müssen, bzw. die Anzahl der Fehldurchströmungen automatisch aufzuzeichnen sind.
Verschiedene Kantone und Organisationen weisen darauf hin, dass die Frequenz bei der Kopf-Herz-Durchströmung meist nicht konstant bleibt. Zudem fordern einige Tierschutzorganisationen, dass zumindest in Grossbetrieben, der Frequenzverlauf während einer Betäubung aufgezeichnet wird. So könnten Probleme erkannt und behoben werden (STS, STVT und ZT). Verschiedene Kantone und die VSKT weisen darauf hin, dass ein fehlerhafter Stromstärkenverlauf unbedingt optisch und akustisch angezeigt werden soll. Zudem fordern sie eine Präzisierung von Ziff. 1.5, da die Geräteeinstellungen angepasst werden können. Es sei deshalb wichtig, dass die Einstellungen eines Programms rückverfolgbar sind (AI, AR, BE, BL, GL, LU, NW, OW, SO und UR sowie VSKT).
2 Elektrodenansatz
Der STS und die STVT weisen darauf hin, dass die Ansatzstellen nicht zu nass sein dürfen. Dies könne dazu führen, dass Strom über die Haut abgeleitet wird. Sie fordern entsprechende Erläuterungen zu dieser Bestimmung.
3 Parameter für die Kopfdurchströmung bei Säugetieren
Ziff. 3.1: Die Grünen und verschiedene Tierschutzorganisationen (STS, STVT, Vier Pfoten und ZT) weisen darauf hin, dass zu hohe Frequenzen, aber auch zu tiefe Ampère-Zahlen zu ungenügender Betäubung führen können. Entsprechend seien Maximalwerte für die Frequenz zu definieren und die Mindestwerte für die Stromstärke in der Tabelle zu erhöhen. Ausserdem raten sie von der Betäubung von Rindern und Kaninchen durch Strom ab.
Ziff. 3.2 Bst. b: Diverse Kantone und die VSKT fordern eine Erhöhung der Mindestzeit für den Stromfluss auf 3-5 Sekunden.
4 Parameter für die Kopfdurchströmung bei Hausgeflügel und Laufvögeln
Ziff. 4.1: Die Fleisch- und Geflügelbranche bevorzugt statt den spezifischen Angaben den Nachweis der Funktionsfähigkeit durch den Hersteller oder Lieferanten (Bell, CH-IGG, frifag und SGP). Die Grünen und einige Tierschutzorganisationen (STS, STVT und ZT) fordern für Hühner höhere Stromstärken, um eine sichere Betäubung zu gewährleisten. Zudem sehen sie die Anpassungen bei Enten und Gänsen bezüglich Zeit und Stromstärke kritisch.
Ziff. 4.2: TIR sieht den Ersatz bestimmter Stromparameter durch den Herstellernachweis kritisch, weil dieser nicht unabhängig und v.a. am Verkauf interessiert ist. Sie sieht dies als Rückschritt in Sachen Tierschutz und fordert einen Nachweis der Tierschutzkonformität von unabhängiger Seite.