Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/54: Revision der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Schlachten · 18 Seiten

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2 Betäubung von Schlachtvieh aus der Nähe

Der STS und Vier Pfoten wünschen sich zusätzlich Skizzen mit den Ansatzstellen bei Gehegewild und Kaninchen. Auch die IG Hof- und Weidetötung spricht sich für eine genaue Definition der Ansatzstelle bei Gehegewild aus.

3 Betäubung von Rindern und Gehegewild auf Distanz

Die VSKT schlägt verschiedene Umformulierungen in Bezug auf die verwendete Waffe, das Zielfernrohr und den Kugelfang vor. Die Grünen und der STS weisen darauf hin, dass für eine sichere Nachbetäubung nach einem Fehlschuss eine Umzäunung notwendig ist. Sie würden deshalb eine entsprechende Ergänzung der Bestimmung begrüssen. Der Kanton BS weist zudem darauf hin, dass als zulässige Betäubung für das Gehegewild auch der Blattschuss in die TSchV aufgenommen werden soll.

4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Kugelschussbetäubung

Der DBT lehnt es ab, den Ausfall des Lid- und Cornealreflexes nur noch stichprobenweise überprüfen zu lassen. Die GST und der STS fordern, dass auch Leitsymptome für den sicheren Eintritt des Todes aufgeführt werden, wenn in Einzelfällen erlaubt wird, nach dem Kugelschuss nicht zu entbluten.

Anhang 3: Schlagbetäubung von Kaninchen und Hausgeflügel

2 Kopfschlagbetäubung von Hausgeflügel

Die VSKT schlägt vor, die Kopfschlagbetäubung von Kaninchen nur bei geringer Kaninchenanzahl zu erlauben und bei Hausgeflügel nur bis zu einem Lebendgewicht von höchstens 5 kg.

Die Fleisch- und Geflügelbranche weist darauf hin, dass gemäss Fachinformation Tierschutz Nr. 16.1 «Geflügel, Tauben und Wachteln fachgerecht töten» auch die Dekapitation oder zervikale Dislokation erlaubt sind. Dies sollte entsprechend in die Verordnung aufgenommen werden (Bell, CH-IGG, frifag, Micarna, SFF und SGP).

Der STS weist darauf hin, dass die stumpfe Schlagbetäubung für die Schlachtung von Geflügel und Kaninchen ungeeignet ist und besser penetrierende Geräte eingesetzt werden sollten.

Ziff. 2.2: Die Geflügelverarbeiter sind mit der neuen Gewichtslimite einverstanden (CH-IGG, Frifag und SGP), während Proferme eine Erhöhung auf 20 kg fordert. TIR und ZT beantragen die Wiedereinführung der Gewichtslimite von 10 kg für die stumpfe Schussschlagbetäubung.

Ziff: 2.3: Die Fleischbranche fordert, die bisherige Limite für die Kopfschlagbetäubung pro Tag und Person bei 200 zu belassen (Bell, Micarna und SFF). Tierschutzorganisationen sehen die stumpfe Kopfschlagbetäubung dagegen sehr kritisch und fordern, dass diese nur im Ausnahmefall zur Anwendung kommen soll. Die vorgeschlagene Limite von 70 Tieren pro Tag erscheint ihnen zu hoch (STS, TIR und ZT).

3 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Schlagbetäubung von Hausgeflü-

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Der DBT lehnt es ab, den Ausfall des Lid- und Cornealreflexes nur noch stichprobenweise überprüfen zu lassen. Auch hier wird von verschiedenen Seiten die Aufführung von separaten Leitsymptomen für Geflügel gefordert (Bell, frifag, SGP und STVT). Ausserdem machen CH-IGG, Micarna und VSKT Anpassungsvorschläge zu den einzelnen Leitsymptomen.

4 Leitsymptome zur Überprüfung einer erfolgreichen Schlagbetäubung von Kaninchen

Der DBT lehnt es ab, den Ausfall des Lid- und Cornealreflexes nur noch stichprobenweise überprüfen zu lassen. TIR sieht die Aufteilung der Leitsymptome in solche, die bei jedem Tier geprüft werden sollen und solche, die stichprobenweise kontrolliert werden müssen, kritisch,