Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/64: Umsetzung KVG-Revision (Zulassung Leistungserbringer) - Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen · 25 Seiten
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Festlegung von Höchstzahlen müssten Chiropraktorinnen und Chiropraktoren als eigenständige Berufsgruppe in die Versorgungsplanung einbezogen werden. FSP und SVNP erachten die in der Verordnung vorgeschlagenen Kriterien und methodischen Grundsätze als sinnvoll, da sie eine gesamtschweizerisch einheitliche Umsetzung ermöglichen und dabei den Kantonen einen Spielraum lassen, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. SSO begrüsst die Tatsache, dass für Zahnärztinnen und Zahnärzte keine Höchstzahlen gelten sollen, zumal die Zahnarztkosten zulasten der OKP gering und nicht steigend seien.
Versichererverbände
Die Versichererverbände curafutura und santésuisse, der Versicherer Groupe Mutuel sowie die MTK begrüssen die Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen grundsätzlich.
Curafutura hebt die vom Parlament beschlossene Gleichstellung zwischen Spitalambulatorien und Arztpraxen bei der Zulassungsbeschränkung positiv hervor. Sie sieht zwei Gefahren bei der Umsetzung: Erstens werde möglicherweise ein zu hohes Leistungsniveau festgesetzt, weil das Regressionsmodell bei den Koeffizienten schweizweite Mittelwerte berechne. Zweitens könnten Kantone mittels des Gewichtungsfaktors die schweizweit vorgegebene Methode zur Berechnung der Höchstzahlen umgehen. Um diese und andere Entwicklungen zu beobachten, empfiehlt curafutura, in der Verordnung zusätzlich eine Wirkungsanalyse vorzusehen.
Santésuisse und Groupe Mutuel halten das vorgeschlagene Modell grundsätzlich für sinnvoll und merken einige kritische Punkte an. Die Zuteilung von Ärztinnen und Ärzten zu Fachgebieten sollte bei Personen mit mehreren Facharzttiteln anteilsmässig entsprechend der effektiven medizinischen Tätigkeit erfolgen. Regionen seien wenn möglich überkantonal festzulegen, insbesondere bei kleineren Kantonen. Zudem sind santésuisse und Groupe Mutuel der Meinung, dass der Bund pro Region Richtwerte oder Bandbreiten für die festzulegenden Höchstzahlen vorgeben solle. Der Gewichtungsfaktor müsse durch die Kantone transparent festgelegt werden und dürfe nur zurückhaltend zum Einsatz kommen. Ferner sollte die Verordnung festlegen, in welchem Zeitintervall die Überprüfung der Höchstzahlen erfolge und welche Massnahmen zu ergreifen seien, falls das vorhandene Angebot die Höchstzahlen übersteige. Groupe Mutuel fordert ausserdem solange einen allgemeinen Zulassungsstopp für neue Arztpraxen, bis das System der Höchstzahlen zur Anwendung kommt.
Nach Ansicht der MTK sollte über eine interkantonale Koordination bei der Festlegung der Höchstzahlen sichergestellt werden, dass keine Versorgungslücken oder Ungleichbehandlungen im KVG-Bereich entstehen.
3.6 Ausgewählte Stellungnahmen zum Erlass der Höchstzahlen-Verordnung im Spezi-
ellen
Vergleiche hierzu die einzelnen Stellungnahmen der Organisationen und Personen.4
3.7 Weitere Anmerkungen Kantone
Die GDK sowie alle Kantone betonen, dass mit der Gesetzesrevision beachtliche Vollzugsaufgaben auf die Kantone zukommen, die bei diesen zu erheblichen Mehrkosten führen und entsprechende personelle und finanzielle Ressourcen binden werden. Daher fordern sie den Bundesrat auf, eine Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen für die Zulassung, Regist-
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