Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/64: Umsetzung KVG-Revision (Zulassung Leistungserbringer) - Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 13Fedlex · Ergebnisbericht
Dachverbände der Wirtschaft
Die Wirtschaftsdachverbände sind geteilter Meinung betreffend der Verordnung über die Festlegung von Höchstzahlen. FGS hält ein solches Instrument zuhanden der Kantone für richtig und wichtig. Zu beachten seien die regionalen Unterschiede in der Versorgungsstruktur. Ausserdem müsse ein Rückgang an Ärztenachwuchs infolge der Zulassungsbeschränkungen verhindert werden. Auch der SGB befürwortet grundsätzlich die Umsetzung der Höchstzahlen. Er befürchtet jedoch, dass insbesondere kleinere Kantone durch den grossen Verwaltungsaufwand überfordert würden. Umso wichtiger sei deshalb die interkantonale Koordination. Ferner sollte die Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen berücksichtigt werden. CP sieht die Verordnung kritisch. Aus dem Modell liessen sich fast beliebige Schlüsse ziehen, welche eine Beschränkung ärztlicher Tätigkeit legitimierten. Es sei wenigstens eine Möglichkeit zur Korrektur vorzusehen, beispielsweise in Form eines Spielraums von zusätzlichen zehn Prozent pro Jahr. Zudem stellten sich für Ärzte, die sich niederlassen möchten, zahlreiche Probleme betreffend Freizügigkeit, was die Attraktivität der Schweiz verringere. Economiesuisse lehnt die vorgesehenen Höchstzahlen ab. Solche seien schwierig zu bestimmen, hinkten der Dynamik hinterher, verstärkten kantonale Rollenkonflikte und zementierten die föderalen Strukturen, welche einem effizienten Gesundheitssystem im Wege ständen. Der Erlassentwurf enthält gemäss economisuisse zu viele technische Aspekte und methodische Vorgaben. Auch trage er den Besonderheiten des spitalambulanten Settings zu wenig Rechnung. Durch das Regressionsmodell würden qualitative Aspekte der Versorgung vernachlässigt und innovative Entwicklungen behindert.
Leistungserbringerverbände
Die Leistungserbringerverbände stehen der Verordnung über Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte mehrheitlich kritisch gegenüber. ChiroSuisse, FSP, OMCT, SSO und SVNP begrüssen die neu zu erlassende Verordnung; FMCH, mfe, SGAIM, SGDV und TGKAG begrüssen sie mit Vorbehalt. Die Verbände AllKids, BFG, PKS und SVM lehnen die Verordnung eher ab. FMH, KKA und die kantonalen Ärztegesellschaften AeGBL, AGZ, BEKAG, BüAeV, GAeSO, KÄG, MedGes und SMVS sind dagegen, ebenso ASMP, GMVR, H+, Hirslanden, Gefässmedizin Rapperswil, MfeVS, VSAO sowie unimedsuisse. Einige Verbände, insbesondere solche von nichtärztlichen Leistungserbringern, verzichten auf eine Stellungnahme zu den Höchstzahlen und verweisen auf die Stellungnahmen der davon direkt betroffenen Verbände.
FMH, KKA, die kantonalen Ärztegesellschaften AeGBL, AGZ, BEKAG, BüAeV, GAeSO,
KÄG, MedGes, SMVS, ferner ASMP, Gefässmedizin Rapperswil, GMVR und MfeVS sind
der Meinung, es sei nicht zielführend, basierend auf dem methodischen Bericht des B.S.S. eine Verordnung zu konzipieren. Der vorliegende Erlassentwurf enthalte für ein Ausführungsrecht zu viele technische und methodische Aspekte und zu viele offene Fragen. Kritisiert wird die Grundannahme des Modells, dass auf gesamtschweizerischer Ebene der Versorgungsbedarf dem Versorgungsniveau entspreche. Dies sei problematisch, zumal sich heute bei einzelnen Fachgebieten eine Unterversorgung abzeichne. Ausserdem beruhe die Berechnung der Höchstzahlen auf einer Datengrundlage, welche zu Verzerrungen führe und für die Leistungserbringer nicht zugänglich sei, während die Versicherer mit der Zurverfügungstellung ihrer Daten und ihres Berechnungsmodells im Vorteil seien. Das gesamte Vorgehen, d.h. die Anwendung einer statistischen Methode in mehreren unterschiedlichen Verwaltungseinheiten und - ebenen, erscheine sehr fehleranfällig. Hinzu komme das Risiko, dass Kantone den grossen Fachgebieten der Grundversorgung Höchstzahlen auferlegten, weil diese einfach zu bestimmen sind, nicht aber den kleinen Fachgebieten. Ein weiteres Risiko bestehe darin, dass die Regulierungen zu Ungunsten des praxisambulanten Bereichs ausfallen. Dies, weil die Kantone sich als Spitaleigentümer und zugleich Verantwortliche für die Spitalplanung in einem Interessenskonflikt befänden und darum den spitalambulanten Bereich bei der Aufbereitung der notwendigen Daten begünstigen könnten. Aus der Sicht von FMH, KKA, AeGBL, AGZ, BEKAG,
BüAeV, GAeSO, KÄG, MedGes, SMVS sowie ASMP, Gefässmedizin Rapperswil, GMVR
und MfeVS wäre es zielgerichtet, wenn das BFS/Obsan für die Methodik, die Datengrundlage