Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/64: Umsetzung KVG-Revision (Zulassung Leistungserbringer) - Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und weiterer Verordnungen · 25 Seiten

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geben, was zu juristischen Unsicherheiten und dadurch verursachten Prozessen führe. Die Kantone ZG und SO wünschen eine einfachere Lösung, die auf einheitliche, nachvollziehbare Weise für jeden Kanton und jedes Fachgebiet die Bestimmung von Höchstzahlen ermögliche.

Der Kanton SG kritisiert, dass sich die Verordnung einzig auf das Modell von B.S.S stütze und das Modell des BFS ausser Acht lasse, welches kantonale Gegebenheiten berücksichtige und die Berechnung einer Langzeitprognose für den Bedarf an Ärztinnen und Ärzten ermögliche.

Was die Datenlage betrifft, weisen die GDK sowie die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR,

GL, GR, JU, LU, NE, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZH auf Schwierigkeiten bei

den Spitalambulatorien hin: Im Spital angestellte Ärztinnen und Ärzte erbringen in der Regel sowohl spitalstationäre als auch spitalambulante Leistungen, wobei sie für letztere nicht zwingend eine Zulassung zur Abrechnung zulasten der OKP benötigen. Gefordert wird darum, dass der Bund unter Einbezug der Kantone genau abkläre, welche Daten vom BFS erhoben werden müssen, damit die Vorlage auch für den Bereich der Spitalambulatorien umgesetzt werden könne. Zudem stellen die GDK und die Kantone AG, AI, BE, BL, BS, FR, GE, GL,

GR, JU, LU, NE, NW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH fest, dass die Kantone Zugang zu

den Rechnungsdaten der Krankenversicherer benötigen, um die Patientenströme berücksichtigen zu können. Sie erwarten, dass in der Verordnung eine rechtliche Grundlage geschaffen werde, um den Kantonen diese Daten zugänglich zu machen.

Für die Kantone AR und TG ist unklar, wie die Verschiebung von stationären hin zu ambulanten Behandlungen prognostiziert und in den Berechnungen berücksichtigt werden könne. AR verlangt die Möglichkeit einer dynamischen Anpassung des Regressionskoeffizienten sowie eine häufigere Überprüfungsfrequenz. Der Kanton SG kritisiert die Grundannahme des Modells, dass auf gesamtschweizerischer Ebene der Versorgungsbedarf dem Versorgungsniveau entspreche. SG wie auch AR vermissen mögliche Steuerungsansätze im Falle einer Unterversorgung.

Die vierjährige Übergangsfrist wird von der GDK und von den Kantonen AG, AI, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SH, SZ, TI, UR, VS, ZG angesichts der Komplexität des Vorhabens ausdrücklich begrüsst. Der Kanton ZH beantragt, die Verordnung über die Höchstzahlen erst Mitte 2022 in Kraft zu setzen.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien Die Mitte, glp, FDP, SP

und SVP begrüssen grundsätzlich die Festlegung von Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte. Die Mitte stellt fest, dass das gewählte Modell komplex sei. Sie wie auch die glp sehen die Gefahr, dass infolge der Berechnung gesamtschweizerischer Mittelwerte ein zu hohes Leistungsniveau festgesetzt würde. Die SVP betont, dass den regionalen Bevölkerungsmerkmalen Rechnung zu tragen sei und bei der Ermittlung des Bedarfs sowohl eine Unterversorgung im ländlichen Raum als auch eine Überversorgung in den urbanen Zentren verhindert werden müssten. SVP und glp begrüssen die Möglichkeit der Festlegung von Höchstzahlen für kantonsübergreifende Gebiete, während die SP darauf hinweist, dass die Definition solcher Gebiete präzisiert werden müsse. Die Datengrundlage ist nach Ansicht von glp und SP zu unsicher, insbesondere für den spitalambulanten Bereich, was die Justiziabilität der Höchstzahlen gefährde. Die SP weist zudem auf den grossen administrativen Aufwand für die Kantone hin und das damit verbundene Risiko einer sehr heterogenen Umsetzung der Regulierungen.

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die SAB unterstützt die Höchstzahlenverordnung, zumal diese regionale Unterschiede berücksichtige, beispielsweise die Unterversorgung in zahlreichen Berggebieten. Sie wünscht eine Verbesserung der Datenlage sowie eine feingliedrige räumliche Betrachtung im Rahmen der Analysen. Den Gewichtungsfaktor sowie den Einbezug überkantonaler Patientenströme hält die SAB für sehr wichtig.