Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 15 Seiten
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und Beitragsempfänger beutet auch eine Verletzung des Aufsichts- und Kontrollpflicht der direkten Beitragsempfängerin oder des direkten Beitragsempfängers. Die Rückforderung von Beiträgen hat sich in solchen Fällen an diejenige Sportorganisation zu richten, die die Beiträge unmittelbar empfangen hat und die damit in der Verantwortung für die korrekte Beitragsverwendung steht. Einer allfälligen Rückforderung von Beiträgen hat auch in diesen Fällen in Anwendung von Artikel 28 Subventionsgesetz eine Mahnung vorauszugehen.
Von einer Weiterleitung von Finanzhilfen zu unterscheiden ist die Verwendung der Finanzhilfen durch den Endempfänger. Bei der Verwendung von Finanzhilfen, also den vom Beitragsempfänger mit den empfangenen Beiträgen getätigten Ausgaben geht es nicht darum, dass sich beispielsweise der Lieferant der Waren oder Dienstleistungen den Ethik-Standards des Sports zu unterwerfen hat. Es stellt sich in diesem Zusammenhang vielmehr die Frage, ob der Finanzhilfeempfänger allenfalls gestützt auf Artikel 17 Absatz 4 Subventionsgesetz zur Herstellung einer Wettbewerbslage zu verpflichten ist.
Anhang
Die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden (Dopingliste) wird in der Regel jährlich von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) veröffentlicht und tritt jeweils am 1. Januar in Kraft. Welche Substanzen und Methoden auf die Dopingliste aufgenommen werden, entscheidet dabei ein Gremium der WADA, besetzt mit internationalen Experten: die sogenannte «List Expert Group». Die Substanzen und Methoden werden von ihr an Hand von drei Kriterien beurteilt, nämlich ob sie das Potenzial haben, leistungssteigernd zu wirken, ob sie ein Risiko für die Gesundheit darstellen und ob sie dem Sportsgeist widersprechen. Zudem können Substanzen oder Methoden verboten werden, welche die Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden maskieren.
Die Substanzen und Methoden werden in verschiedene Klassen eingeteilt: Solche, die jederzeit, d.h. im und ausserhalb des Wettkampfes verboten sind, solche, die ausschliesslich im Wettkampf verboten sind und solche, die nur in gewissen Sportarten verboten sind.
Zu unterscheiden von der Dopingliste der WADA ist die Verbotsliste der Sportförderungsverordnung. Auf dieser Liste der Mittel und Methoden des Bundes, deren Herstellung Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung, Vertrieb, Verschreibung, In-Verkehr-Bringung, Abgabe oder Besitz im Sinne von Artikel 22 SpoFöG strafbar ist, finden sich nicht sämtliche Substanden und Methoden gemäss WADA-Liste. Vielmehr werden diejenigen Substanzen und Methoden aufgeführt, die primär ein Risiko für die Gesundheit darstellen und deren Weitergabe an Dritte daher besonders strafwürdig ist.
Da die Verbotsliste der SpoFöV somit faktisch eine teilweise reduzierte WADA-Dopingliste darstellt, soll sie periodisch an die Entwicklung der WADA-Liste angepasst werden. Der neu formulierte Anhang orientiert sich daher an der ab dem Jahr 2022 geltenden WADA Liste.
Bereits bisher umfasste die Aufzählung der Mittel und Methoden auf der Verbotsliste der SpoFöV die Klassen S0 (nicht genehmigte Substanzen), S1 (Anabolika), S2 (Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika) und S4 (hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren) gemäss Dopingliste der WADA. Diese vier Klassen wurden von der WADA in den letzten Jahren laufend aktualisiert. Dies hat zur Folge, dass Titel und Untertitel, Reihenfolge sowie Inhalte der Ziffern auch in der Liste der SpoFöV angepasst werden sollen. Weiter werden zwischenzeitlich von der WADA neu verbotene Substanzen ergänzt (z.B. Meldonium) und Beispiele verbotener Substanzen namentlich aufgeführt (z.B. für selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs)).
Dies führt insbesondere zu folgenden Änderungen am Anhang der SpoFöV:
Formale Anpassungen: Die Reihenfolge der Ziffern wurden der Reihenfolge der WADA-Liste angepasst (Beispiel: Insulin bisher Ziffer 6, neu Ziffer 10.2) sowie falls vorhanden, wurden
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