Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 15 Seiten
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vorgesehen, die in der Geschäftsleitung der Stiftung Einsitz nimmt. Zudem sind zwei Personen mit einem Pensum zwischen 60% und 80% für die Betreuung der eingehenden Meldungen vorgesehen. Des Weiteren braucht es eine Verstärkung des bestehenden Rechtsdienstes und im Bereich der Ermittlungen. Falls vorhandene Kapazitäten für die Untersuchung von Verdachtsmeldungen und die Durchführung von Verfahren nicht ausreichen sollten ist vorgesehen, externe Personen sowie allenfalls Institutionen (beispielsweise Anwaltskanzleien) mit gewissen Arbeiten zu beauftragen.
Die Kosten der Disziplinarstelle und für allfällige Disziplinarverfahren gehen zu Lasten der Sportverbände.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone
Für die Kantone ergeben sich keine Auswirkungen.
5.3 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Durch die neuen Verordnungsbestimmungen sind keine Auswirkungen auf Wirtschaft und Umwelt zu erwarten.
Mit der Möglichkeit der Verweigerung bzw. Rückforderung von Finanzhilfen durch den Bund kann sichergestellt werden, dass die Sportverbände und ihnen nachgelagerte Organisationen den Kampf gegen Missbräuche im Sport mit der notwendigen Ernsthaftigkeit angehen. Mit der Vorgabe von Gourvernanzstandards soll u.a. auch der Frauenanteil in Entscheidungsgremien von Sportorganisationen gestärkt werden.
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