Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/125: Anpassung der Sportförderungsverordnung; Unabhängige nationale Meldestelle des Schweizer Sports · 15 Seiten

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es hingegen noch nicht. Zudem sind Initiativen, welche umweltschonendes Verhalten im Zusammenhang mit dem täglichen Training regeln noch weniger bekannt oder verbreitet.

Ziffer 6: Schutz des fairen sportlichen Wettkampfs durch Absage an Dopingkonsum, Wettkampfma-

nipulation und grobe Verletzung der Sportregeln. Spricht die Prinzipien 5, 7 und 9 der Ethik-Charta an (Erziehung zu Fairness und Umweltverantwortung; Absage an Doping und Drogen; gegen jegliche Form von Korruption). In den vergangenen Jahren wurden bereits viele Anstrengungen zur Förderung der klassischen Themen des Fairplays im Sport, insbesondere Massnahmen gegen Doping, Wettkampfmanipulation oder Zuschauergewalt unternommen. Diese Anstrengungen dürfen auch in Zukunft nicht nachlassen.

Ziffer 7: Verzicht auf den Konsum von Tabak und Alkohol während des Sports: Spricht das Prinzip 8

der Ethik-Charta an (Verzicht auf Tabak und Alkohol während des Sports). Clean Sport bedeutet, dass während der Sportausübung vollständig auf den Konsum von Tabak und Alkohol verzichtet wird. Dabei geht es nicht um ein Verbot des geselligen Zusammenseins im lokalen Sportverein nach dem gemeinsamen Training. Im Zentrum steht vielmehr der Jugendschutz. Mit einer reglementarischen Konkretisierung und Verankerung dieses Prinzips und dessen Qualifizierung als ethisches Gebot kann aber ein wichtiges Zeichen für gesunden nachhaltigen Sport gesetzt werden.

Absatz 1, Buchstabe b: Gegenstand des neunten Prinzips der Ethik-Charta ist die Bekämpfung jeglicher Form von Korruption im Sport. Die Umsetzung der Prinzipien der guten Organisation und Verwaltungsführung (Good Governance) in Sportorganisationen aller Ebenen gilt als grundlegend für die Bewältigung von Korruptionsrisiken. Die Festlegung eines Katalogs von einzelnen Gouvernanzkriterien und von Benchmarks bildet daher beispielsweise einen der Schwerpunkte der Arbeit der «International Partnership against Corruption in Sport (IPACS)» einer Multi-Stakeholder-Initiative von internationalen Sportorganisationen, zwischenstaatlichen Organisationen (UNODC, OECD, Europarat) und Einzelstaaten zur Stärkung der Integrität im Sport. Dabei besteht Konsens darüber, dass zu den Prinzipien guter Verwaltungsführung demokratische Grundsätze, Integrität, ausgewogene Ge-

schlechtervertretung, Einbezug von Interessengruppen, Transparenz oder Rechenschaftspflicht gehören. Die Einhaltung von Good Governance ist für alle Fragen der Integrität im Sport, wie Manipulation von Wettkämpfen, Doping, Belästigung und Missbrauch von zentraler Bedeutung. Denn wenn die zuständigen Organisationen und ihre Führung nicht für Transparenz, Integrität und Demokratie innerhalb ihrer eigenen Organisation sorgen und es keine ausgewogene Machtverteilung und -kontrolle gibt, ist die Gefahr von Selbstgefälligkeit, Vetternwirtschaft und Missbrauch und damit eine Verletzung von grundlegenden Verhaltenspflichten auch bei den Mitgliedern oder Teilnehmern grösser.

Vorausgesetzt, jedoch nicht besonders erwähnt wird, dass Sportorganisationen, die Finanzhilfen beanspruchen, generell die für ihre jeweilige Tätigkeit geltenden gesetzlichen Vorgaben, einhalten.

Sollte dies im Einzelfall nicht gegeben sein, so ist von einem Missstand im Sinne von Artikel 72b auszugehen. Zu diesen gesetzlichen Vorgaben gehören vorab die im Vereins- oder Gesellschaftsrecht für die jeweilige Organisationsstruktur festgehaltenen Vorschriften. Darüber hinaus können beispielsweise im Zusammenhang mit der der Durchführung von Sportveranstaltungen eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Umwelt-, Verkehrs-, Gewerbepolizei- oder Beschaffungsrechts eine Rolle spielen.

Ziffer 1: Organisationen sollen ihre Entscheide und deren Zustandekommen dokumentieren und

transparent machen. Zur Transparenzpflicht gehört dabei selbstverständlich auch die Veröffentlichung von Statuten, Reglementen etc. der Organisation. Damit ist beispielsweise feststellbar, ob die Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkollision (z.B. Ausstandspflichten) im Zusammenhang mit den jeweiligen konkreten Beschlüssen umgesetzt worden sind.

Ziffer 2: Die Angabe der relevanten Einnahmequellen hilft den Stakeholdern, die Abhängigkeit der

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