Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 18 Seiten

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Die SVP begrüsst jedoch die Pauschalen, da somit Bearbeitungskosten tief gehalten werden können. Entsprechend helfe auch, dass Personen nur Reisekosten vergütet werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sie nicht durch die Grund-Pauschale abgedeckt werden.

Der VSS begrüsst einerseits, dass Pauschalen sowohl für die Organisation von Mobilitätsaktivitäten als auch die Mobilität vorgesehen sind und andererseits, dass das WBF den Anhang bei Bedarf beispielsweise aufgrund der Entwicklung von Lebenshaltungskosten an Destinationen der vorgesehenen Mobilitätsaktivitäten anpassen kann.

Er sowie insgesamt die folgenden Akteure insbesondere aus dem Jugendbereich weisen darauf hin, dass der Anhang gemäss Artikel 6 Absatz 3 bezüglich Jugend (1.4 und 2.4) oder der Erwachsenenbildung (2.5) anzupassen ist, da andernfalls Schweizer Institutionen benachteiligt würden oder künftig die Umsetzung von Projekten unmöglich wären: Kantone NW und FR, KV Schweiz, Movetia, ESN, Inter-

mundo, SAJV, SCI, CEVI Schweiz, youngCaritas, DSJ, yes, SKP, ICYE, DOJ, sowie PBS.

Gemäss ihnen können die im Entwurf unter Punkt 1.4 genannten Kategorien Jugendbegegnungen, Jugendpartizipationsaktivitäten und Mobilitätsprojekte zusammengefasst werden, denn im Programm Erasmus+ gilt dieselbe Pauschale von 125-200 Franken pro Mobilität und Aktivität für die genannten Kategorien. Im Bereich Jugend sind die Pauschalen für Einzelpersonen nicht unter Punkt 1.4 sondern unter Punkt 2.4 aufzuführen und anzupassen. Die Tagespauschalen für die Aktivitäten im Jugendbereich fehlen. Es seien nur der Spezialfall des Taschengeldes für Freiwillige aufgeführt. Zudem unterscheiden sich die Pauschalen für die Einzelpersonen nicht nach der Dauer der Mobilität, sondern der Status der Person sei ausschlagegebend. Entsprechend werden tiefere Pauschalen an die Jugendlichen entrichtet als an die Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter. Dies analog zu den Pauschalen in der Schulbildung und der Berufsbildung. Auch entsprechen die Pauschalen im Entwurf nicht den aktuellen Vorgaben des europäischen Programms. Schliesslich sei die Kategorie Jugend unter Punkt 4 fälschlicherweise nicht erwähnt.

Dieselben 16 Akteure sowie der SVEB weisen ferner darauf hin, dass die Tagespauschalen für Lernende der Erwachsenenbildung fehlen. Da diese Möglichkeit bei Erasmus+ besteht, beantragt der SVEB, dass diese Pauschale «pro Lernende/n in der Erwachsenenbildung und pro Tag: 30-150 Franken» aufgenommen wird, damit Schweizer Institutionen mit Angeboten im Bereich Weiterbildung nicht benachteiligt würden. der Kanton JU äussert sich ebenfalls in diese Richtung.

Vor diesem Hintergrund werden folgende Anpassungen vorgeschlagen:

Artikel 6 Absatz 3 Anhang

1. Pauschalen für die Organisation internationaler Lernmobilität von Gruppen und Einzelpersonen (Gemeinkosten) (Art. 6 Abs. 14 Bst. a Ziff. 1–3)

1.4 Jugend

Jugendbegegnungen und Jugendpartizipationsaktivitäten, 125–200

Pro Mobilität und Aktivität

Mobilität von Einzelpersonen, von 14–59 Tage, pro Mobilität 21–30

und Tag

Mobilität von Einzelpersonen, ab 2 Monaten bis zu einem Jahr, 600–850

pro Mobilität und Monat

Mobilitätsprojekte für Jugendarbeiter/innen, pro Mobilität und100

Aktivität

2. Pauschalen für Einzelpersonen (Art. 6 Abs. 1 Bst. b Ziff. 1)

2.4 Jugend

Jugendliche, pro Person und Tag 24–63

(Mobilität von Einzelpersonen, 14–59 Tage, pro mobile Person und (3–8)

Tag)

Jugendarbeiter/-innen, pro Person und Tag 57–93

(Mobilität von Einzelpersonen, ab 2 Monaten bis zu einem Jahr, (75–190)

pro Person und Monat)

4 Dieser Zusatz wurde beim Entwurf vergessen, worauf NW hingewiesen hatte. Die Redaktion erfolgt entsprechend.