Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 18 Seiten
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4.2.3 Artikel 16 Prüfung und Entscheid
Für den SGV sind die Weiterentwicklung des Schweizer Bildungssystems, die Bedeutung der Berufsbildungssystems und die zwingend nötige Verbundenheit mit der Wirtschaft zu wenig stark gewichtet.
4.3 4. Kapitel Exzellenzstipendien und Beiträge für ausgewählte Institutionen
4.3.1 Artikel 17 Exzellenzstipendien
Der Kanton ZG ist der Ansicht, dass nebst den beiden genannten Europainstituten mindestens eine weitere Institution zu bezeichnen wäre, welche vorzugsweise aus dem angelsächsischen Raum stamme und tatsächlich Spitzenforschung betreibe, da Exzellenz auch ausserhalb der EU anzutreffen sei. ZG ist der Meinung, dass einseitig auf die EU fokussiert werde und dass dies auch in der Forschungszusammenarbeit Risiken berge. Diese seien Zentralismus und eine schrumpfende demographische Entwicklung und folglich geringere wirtschaftliche und wissenschaftliche Dynamik. Exzellenzstipendien müssten global ausgerichtet sein. Dabei sollte die Erweiterung der Institution ohne Erhöhung der Gesamtzahl der Stipendien möglich sein.
Auch TG sieht bei der Wahl der mit Stipendien geförderten Institute Verbesserungspotential und regt an, die Konzeption der Exzellenzstipendien weiter zu fassen und somit auch die Unterstützung naturwissenschaftlich ausgerichteten Ausbildung zu ermöglichen. So basiere die Wahl der Institute sowohl auf dem Ziel der Erforschung der Integration in Europa als auch dem Ziel, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Dafür erscheint die Beschränkung auf die genannten Institute nicht zwingend und für die Sicherung des Bedarfs an Fachkräften mit europaspezifischem Know-How bedürfe es nicht unbedingt Exzellenzstipendien.
Der VSS ist der Ansicht, dass die Finanzierung von Stipendien für Nachdiplomausbildungen am Collège d'Europe in Brügge und Natolin sowie dem Europäischen Hochschulinstitut in Florenz nicht aufgrund politischer und ökonomischer Überlegungen erfolgen sollen. Viele eher soll die Auswahl der Institute auf dem Interesse der Studierenden an Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten im Bereich Bildung sowie der Qualität der Ausbildung orientieren. Der VSS lädt den Bundesrat dazu ein, das Kapitel 4 insofern neu zu formulieren, dass die Auswahl der Institute auf den akademischen Interessen basiert und die Förderung einer grösseren Diversität an Fachrichtungen zulässt. Aus Sicht des VSS werden Studierende der internationalen Beziehungen überbevorteilt.
4.3.2 Artikel 18 Voraussetzungen für ein Stipendium
Die SVP hinterfragt die Möglichkeit, dass die Stipendien nicht Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vorbehalten ist, da Ausländerinnen und Ausländer, die einen wichtigen Teil ihrer Ausbildung in der Schweiz absolviert haben, volljährig und integriert sind, problemlos die Schweizer Staatsbürgerschaft bekommen könnten.
HotellerieSuisse überrascht die Unterscheidung zwischen Stipendienanwärter/innen mit «mindestens zwei Jahren im Schweizer Hochschulsystem» und solchen mit «Tertiärausbildung» im Ausland, da Hochschulen sich auf Tertiärstufe befinden. Falls es sich dabei um höhere Berufsbildung handeln, sollte dies deutlich gemacht werden. Ferner sei zu klären, ob die erwähnten zwei Jahre in einer relevanten Fachrichtung absolviert werden müssen.
4.4 5. Kapitel Beiträge zur Finanzierung von Begleitmassnahmen
4.4.1 Artikel 28 Ausarbeitung von Projektvorschlägen
Für den SGV sind die Weiterentwicklung des Schweizer Bildungssystems, die Bedeutung der Berufsbildungssystems und die zwingend nötige Verbundenheit mit der Wirtschaft zu wenig stark gewichtet. Er erachtet es als zwingend, dass bei Projekten zur Berufsbildung die Verbundpartner ausdrücklich einbezogen werden und ihr Einbezug geprüft wird.