Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten

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3.1.4 Organisationen

Unterstützung (mit Anpassungsvorschlägen)

Die Stellungnahme der SSK ist grundsätzlich mit derjenigen der Kantone GR, SG und TG identisch (vgl. dazu die Ausführungen in Kap. 3.1.2). So ist auch die SSK von den Vorteilen von E-Voting überzeugt und begrüsst die Vorlage, mit der die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Versuche geschaffen werden. Zusätzlich hält die SSK fest, dass die bei E-Voting verfolgten Grundsätze (z.B. Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, Entwicklung neuer Sicherheitstechnologien, Dialog mit der Öffentlichkeit) wertvolle Erfahrungen für weitere E-Government-Projekte bieten würden. Deshalb sei E-Voting als strategisches E-Government-Projekt zu betrachten und im Rahmen der Digitalen Verwaltung Schweiz weiter zu verfolgen und finanziell zu unterstützen. Aus Sicht der SSK hätten sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert, da nur noch ein einziger Systemanbieter zur Verfügung steht und der Bund detaillierte technische Vorgaben mache. Dadurch würden den Kantonen Handlungsspielraum fehlen, womit das bisherige Modell der Zuständigkeiten nicht mehr sachgerecht sei. Die SSK fordert deshalb eine zeitnahe Überprüfung und Anpassung der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Systemanbieter.

Auch der VZGV unterstützt die Einführung von E-Voting. Er fordert, dass dessen definitive Einführung prioritär weiterverfolgt wird, da es sich um ein stetig wachsendes Bedürfnis der Bevölkerung handle. Sofern es aus sicherheitstechnischen Gründen vertretbar sei, würde der VZGV den Verzicht auf eine Limitierung des Elektorats begrüssen, damit alle Stimmberechtigten Zugang zu E-Voting hätten. Er erachtet eine zentrale Überprüfung der Systeme durch den Bund als zweckmässig, stellt sich aber die Frage, ob nicht das gesamte System zentral für alle Kantone zur Verfügung gestellt werden sollte. Zusätzlich fände er die Einführung einer elektronischen Auswertung der Stimmzettel (E-Counting) sinnvoll.

Der SSV und der Gemeindeverband unterstützen die Einführung von E-Voting und die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs. Sie heben die Wichtigkeit der Sicherheit der Stimmkanäle und des Vertrauens der Bevölkerung in die Abstimmungs- und Wahlergebnisse hervor. Vor diesem Hintergrund begrüsst der SSV die schrittweise Wiederaufnahme der Versuche mit einem limitierten Elektorat, mit Ausnahme der Auslandschweizer Stimmberechtigten und Menschen mit Behinderungen. Für den SSV ist sinnvoll, dass der Bund vorerst die Verantwortung für die Überprüfung der Systeme und ihres Betriebs übernimmt, mittelfristig soll diese Verantwortung jedoch an die Kantone übergehen. In Bezug auf die Limiten würde der SSV jedoch eine flexiblere Regelung bevorzugen, um einen zeitnahen Revisionsbedarf der VPR zu vermeiden. Ausserdem fügt der SSV an, dass der Beitrag von E-Voting zur Revitalisierung der Demokratie umstritten sei und deshalb die Verhältnismässigkeit von Kosten und Nutzen im Auge behalten werden sollte. Entgegen der Vorlage und der Mehrheitsmeinung innerhalb des SSV würden einzelne seiner Mitglieder ein national einheitliches, staatliches System bevorzugen. Der Gemeindeverband hält fest, dass die kommunale Ebene angemessen und von Beginn an in die Umsetzungsarbeiten einbezogen werden muss. Die weitgehenden Regelungen mit direkten Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden gelte es so umzusetzen, dass die Organisationsautonomie der Kantone und der Gemeinden gewahrt bleibt. Der Gemeindeverband weist ferner darauf hin, dass E-Voting zu hohen Kosten führt und dass deren Finanzierung langfristig sicherzustellen sei. Dabei seien die Kantone auf eine finanzielle Beteiligung des Bundes angewiesen. Er begrüsst, dass mit der Digitalen Verwaltung Schweiz eine Grundlage für diese Finanzierung geschaffen worden ist.

In der Stellungnahme des DSB LU werden die Eckpunkte der Vorlage begrüsst und die vollständige Verifizierbarkeit, die Wahrung des Stimmgeheimnisses und eine strenge Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen als zentral für das Vertrauen in den Stimmkanal hervorgehoben. Aus Sicht des DBS LU sollten die Vorgaben zur Risikobeurteilung nicht nur Sicherheits-, sondern auch Datenschutzrisiken (persönliche Informationen über Stimmberechtigte) umfassen und gemäss rechtlicher Vorgaben eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchgeführt werden. Ferner wird betont, dass die Daten bezüglich der stimmenden Person und ihre Stimme zur Wahrung des Stimmgeheimnisses logisch getrennt und die vertraulichen Daten so schnell wie zumutbar vernichtet werden müssen. Im Weiteren müssten sich die technischen und organisatorischen Massnahmen nach allgemein anerkannten Standards orientieren und das kryptografische Protokoll dem neusten Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen.

Die ASO befürwortet die unterbreitete Vorlage zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs und betont die Wichtigkeit von E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte, da diese ohne E-Voting aufgrund lan-