Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten
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Insbesondere die Kantone AG, BE, BS, GR, LU, NW, SG, SH, TG und ZH halten in ihren Stellungnahmen fest, dass bei der Weiterentwicklung und Umsetzung von E-Voting berücksichtigt werden muss, dass die Abläufe und Prozesse für die Kantone und Systemanbieter beherrschbar bleiben. Ferner sei bei der Umsetzung der detaillierten Vorgaben durch den Bund (insbesondere in Zusammenhang mit kantonalen Prozessen und Organisation) darauf zu achten, dass die Organisationsautonomie der Kantone gewahrt wird (AG, AR, BE, BS, GL, GR, LU, NW, SG, SH, TG, TI, ZH). Der Kanton GE schlägt Anpassungen einiger Bestimmungen zur Einhaltung der Organisationsautonomie der Kantone vor. Auch die Kantone AI und OW bemerken, dass die Regulierung einen hohen Detaillierungsgrad aufweist, halten aber fest, dass sie dies aufgrund der aktuellen politischen und öffentlichen Debatte (AI) bzw. der hohen Anforderungen an die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit (OW) nachvollziehen können. Aus Sicht des Kantons AI können die starken Vorgaben, bei der die Kantone keinen Gestaltungsspielraum haben, keine Dauerlösung sein.
Im Weiteren fordern die Kantone BE, BS, GL, GR, LU, SG, SH und TG eine Überprüfung und Anpassung der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Systemanbieter. Aus Sicht dieser Kantone soll die Überprüfung längerfristig stattfinden, wie dies auch im Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen vorgesehen ist.
Die Mehrheit der Kantone (AG, AI, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, ZH) weist darauf hin, dass die Kosten für E-Voting hoch sind und diese insbesondere mit den mittel- bis langfristig geplanten Massnahmen noch weiter steigen werden. Die Finanzierung der Kosten müsse langfristig gesichert werden. In den nächsten Jahren werden nur wenige Kantone E-Voting anbieten, und diese können die Weiterentwicklung von E-Voting nicht alleine finanzieren. Eine massgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes sei notwendig. Die Kantone GR, SG und TG begrüssen daher, dass im Rahmen von E-Government Schweiz und der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) die Grundlagen für eine solche Finanzierung geschaffen werden konnten. Auch der Kanton VD bedauert, dass sich der Bund nicht stärker an den Kosten beteiligt und regt an, dass die DVS nicht nur als Finanzierungsquelle, sondern als politisches Steuerungsorgan im Sinne einer partnerschaftlichen Steuerung von Bund, Kantonen und Gemeinden beigezogen werden sollte. Ferner weisen die Kantone GL und UR auf die speziellen Herausforderungen von kleinen Kantonen mit begrenzten Ressourcen hin und der Kanton GE fordert, dass der Bund die Tarifgestaltung der Post kontrolliert, um allen Kantonen einen finanzierbaren Einsatz von E-Voting zu gewährleisten.
Zur Limitierung des Elektorats hält die Mehrheit der Kantone (AG, AR, BE, GL, GR, NW, SG, SH, SO, TG, TI, ZH) fest, dass diese einen einschränkenden Einfluss auf die Bereitschaft der Kantone hat, E-Voting anzubieten. Für einen erfolgreichen und kostendeckenden Betrieb ist aus Sicht der Kantone wichtig, dass der Stimmkanal breit angeboten werden kann. Die Limitierung des Elektorats wäre mittelbis langfristig nicht sachgerecht und soll deshalb nur für eine erste Phase nach der Wiederaufnahme der Versuche gelten. Sobald ein stabiler Versuchsbetrieb aufgebaut wurde, seien die Limiten aufzuheben. Die Kantone AI, BL und BS schliessen sich dieser Haltung sinngemäss an. Die Kantone AG, BE, GR, SG, SH, TG und ZH würden eine zeitliche Befristung der Limiten in der VPR begrüssen und der Kanton GL fordert, dass den Kantonen die Möglichkeit gegeben wird, der Bundeskanzlei einen Antrag auf Überprüfung der Limiten zu stellen. Insbesondere der Kanton ZH betont seine kritische Haltung zu einer zeitlich unbefristeten Einschränkung des Versuchsbetriebs – sollte diese trotz erfolgreichem und sicherem Einsatz von E-Voting über Jahre hinweg unverändert beibehalten werden, könne dies als Misstrauen gegenüber dem System aufgefasst werden und die Vertrauenswürdigkeit untergraben.
Die Kantone LU, OW und VD befürworten die Limitierung des Elektorats und die gewählte Höhe der Limiten; der Kanton LU bezieht dies wie die Mehrheit der Kantone auf eine erste Phase nach der Wiederaufnahme der Versuche.
Der Kanton GE begrüsst, dass Menschen mit Behinderungen bei der Limitierung des Elektorats nicht eingerechnet werden, erachtet die vorgeschlagene Limitierung aber insgesamt als zu einschränkend. Diese führe zu hohen Kosten bei den Kantonen und verhindere einen rentablen Betrieb für den Systemanbieter. Er beantragt, dass die Limitierung des nationalen Elektorats gestrichen wird.
Der Kanton ZG unterstützt die Einführung von E-Voting, fordert jedoch, dass der Bund die rechtlichen Grundlagen für einen flächendeckenden Einsatz und dauerhaften ordentlichen Betrieb schafft. Wenn nicht darauf hingearbeitet werden kann, dass E-Voting künftig breit genutzt wird, stehen Aufwand und