Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten

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publizieren und es muss eine Lösung für den Einbezug aller Auslandschweizer Stimmberechtigten unabhängig von ihrem Heimat- oder früheren Wohnkanton gefunden werden (Schaffung eines virtuellen Wahlkreises). CH++ begrüsst die neuen Zuständigkeiten des Bundes bei der Überprüfung der Systeme, würde es jedoch vorziehen, wenn die Entwicklung und der Betrieb der Systeme vollständig in der Verantwortung von Bund und Kantonen liegen würden.

Die Digitale Gesellschaft und der Verein E-Voting-Moratorium lehnen E-Voting und die unterbreitete Vorlage ab. Sie sehen insbesondere hohe Manipulationsrisiken, fehlendes Vertrauen sowie Defizite bei der Gewährleistung der Sicherheit, der Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit für die Bevölkerung und bei der Umsetzung einer genügenden Verifizierbarkeit unter Gewährleistung des Stimmgeheimnisses. E-Voting weise gegenüber der brieflichen Stimmabgabe höhere Risiken auf, bietet aber – auch für die spezifischen Zielgruppen oder für die Erhöhung der Stimmbeteiligung – kaum einen zusätzlichen Nutzen und führe zu hohen Kosten. In Bezug auf die Vorlage fordert die Digitale Gesellschaft insbesondere, dass die Systeme unter einer Open-Source-Lizenz publiziert werden, Denial-of-Service-Angriffe geprüft und deren Resultate publiziert werden müssen sowie dass der Bund und die Kantone grössere Verantwortung für die Entwicklung des Systems übernehmen, da dies nicht von kommerziellen Interessen von privaten Anbietern abhängig sein sollte. Die Digitale Gesellschaft und der Verein E-Voting-Moratorium anerkennen teilweise die Qualität der Regulierung zu E-Voting, jedoch sei diese nach Ansicht des Vereins E-Voting-Moratorium nicht umsetzbar, da zu viele Ressourcen und Know-how notwendig wären. Die Digitale Gesellschaft fordert, dass mehr Organisationen mit technischem Fachwissen einbezogen werden und deren Empfehlungen konsequent aufgenommen werden müssen. Gemäss der Digitalen Gesellschaft sollten anstelle von E-Voting andere E-Government-Projekte vorangetrieben werden (z.B. E-Collecting, E-Vernehmlassung).

Für die SKS überwiegen die negativen Aspekte von E-Voting in der vorgeschlagenen Form. Die Vorlage bringe der Bevölkerung kaum Nutzen, aber wesentliche Risiken und Kosten. Sie begrüsst zwar die abstrakte Idee von E-Voting im Sinne eines zusätzlichen Zugangs zur politischen Teilhabe, wovon insbesondere Menschen mit Behinderungen profitieren könnten. Jedoch sei der Nutzen für Menschen mit Behinderungen gering, da die Rechtsgrundlagen keine Pflicht zur Barrierefreiheit vorsehen, und E-Voting erhöhe die Stimmbeteiligung nicht. Eine erhöhte Teilhabe wäre günstiger möglich (z.B. mit vorfrankierten Antwortcouverts für brieflich Abstimmende) oder namentlich mit E-Collecting. Ausserdem kritisiert die SKS, dass keine Offenlegung des Systems unter einer Open-Source-Lizenz gefordert wird, dass die Post als einzige verbleibende Systemanbieterin eine faktische Monopolstellung innehat und dass E-Voting wegen erhöhten Manipulationsrisiken zu Skepsis in der Bevölkerung führen könne. E-Voting soll deshalb, wenn überhaupt, nur für ausgewählte Personenkreise wie Auslandschweizer Stimmberechtigten zur Verfügung stehen.

Verzicht auf eine Stellungnahme

Ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet haben der Arbeitgeberverband und die UNIFR.

3.1.5 Einzelpersonen

Unterstützung (mit Anpassungsvorschlägen)

IsA – eine Gruppe von Privatpersonen, die sich mit der Sicherheit von Wahlen und Abstimmungen beschäftigen – unterstützt die Vorlage im Grundsatz und begrüsst explizit die kurz- bis mittelfristige Limitierung des Versuchsbetriebs sowie die Anforderungen an die Transparenz und den Einbezug der Öffentlichkeit. Jedoch fordert IsA die Publikation von E-Voting-Systemen unter einer Open-Source-Lizenz sowie die Publikation weiterer Informationen zum Entwicklungsprozess (Commit-History), um eine nachhaltige internationale Fach-Community aufzubauen. Als Kompromiss wäre für die nächste Versuchsphase eine Übergangslösung mit einem verbindlichen Zeithorizont bis zu einer zwingenden Open-Source-Anforderung möglich. IsA bewertet den Dialog mit der Wissenschaft von 2020 als Erfolg und hält fest, dass der Umgang der Schweiz mit der elektronischen Stimmabgabe und deren Regulierung bei internationalen Expertinnen und Experten einen guten Ruf geniesse. Ausserdem hält sie neben detaillierten Rückmeldungen zu den einzelnen Bestimmungen fest, dass die technischen Anforderungen einen hohen Detaillierungsgrad aufweisen und dabei die Gefahr der Überregulierung bzw. schweren Verständlichkeit bestehe.