Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten
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Kantonsregierungen, die Beschaffung eines einzigen Systems vorantreibt und koordiniert. Dies würde auch kleineren Kantonen den Einsatz von E-Voting ermöglichen. Eine Kostenabwälzung auf die Gemeinden sei zu verhindern.
Grundlegende Vorbehalte
Economiesuisse begrüsst zwar die technische Umsetzung der Vorlage und das dabei gewählte Vorgehen des Einbezugs von Fachpersonen sowie die hohen Transparenzanforderungen, steht der Ausdehnung von E-Voting jedoch weiterhin kritisch gegenüber, da die Grundkritik an E-Voting bestehen bleibe. Economiesuisse hebt die Wichtigkeit der Sicherheit und des Vertrauens in die Stimmkanäle hervor und fordert eine umfassende Diskussion über Risiken und künftige Weiterentwicklungen, bevor E-Voting weiter vorangetrieben wird. Insgesamt biete E-Voting ausser für Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen keinen besonderen Mehrwert und führe zu hohen Kosten. Deshalb sollten andere E-Government-Projekte Priorität haben (insbes. Projekte mit hoher Relevanz für die Wirtschaft und Digitalisierung des Gesundheitswesens). Economiesuisse begrüsst im Übrigen den dezentralen Ansatz, da ein dezentral geführtes System insgesamt weniger Risiken berge. Einzelne Mitglieder von economiesuisse stehen der Vorlage weniger kritisch entgegen und würden ein Vorangehen bei E-Voting begrüssen.
Privatim hält fest, dass die Gewährleistung der Integrität elektronischer Wahlen und Abstimmungen für das Vertrauen der Bevölkerung in den Stimmkanal essentiell sei. Sie begrüsst die Zielsetzung und Stossrichtung der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs, insbesondere sei die Offenlegung der Informationen zu System und Betrieb eine gute Möglichkeit, die Sicherheit zu erhöhen und damit Transparenz und Vertrauen aufzubauen. Privatim weist jedoch auf nicht abschätzbare und beherrschbare Manipulationsrisiken bei E-Voting hin. Die unterbreitete Neuausrichtung könne zwar zu einer momentanen Verbesserung der Informationssicherheit führen, es sei aber fraglich, ob die Anforderungen in den Kantonen so überhaupt umgesetzt werden können. Weder die Beschaffung und Prüfung zahlreicher Systeme noch eine Konzentration auf wenige Systemanbieter wird als sinnvoll erachtet. Diese Problematik sei zu berücksichtigen.
Die SATW begrüsst die allgemeine Stossrichtung der Neuausrichtung, insbesondere unterstützt sie, dass die Akzeptanz und die Technologien in einem reduzierten Umfeld getestet und damit Erfahrungen gesammelt werden sollen. Versuche sollen vorab für Auslandschweizer Stimmberechtigte ermöglicht werden. Zudem können an einzelnen Urnengängen auch Inlandschweizer Stimmberechtigte zugelassen werden, wenn statistische Ausreisser erkannt werden können und E-Voting nur für kommunale oder kantonale und eidgenössische Vorlagen mit limitierter Ausstrahlung eingesetzt wird. Kritisch hält sie fest, dass E-Voting für das Funktionieren der Demokratie nicht essentiell sei und der Fokus auf wichtigere und nützlichere Projekte gelegt werden sollte. Die SATW formuliert weitere Empfehlungen, wie etwa, dass E-Voting gestaffelt eingeführt werden sollte, um nicht akzeptable Risiken zu vermeiden. Insgesamt seien stets die Risiken und Nutzen abzuwägen und im Zweifelsfall zugunsten der Risikominimierung zu agieren. Ausserdem müsse der Fokus des Versuchsbetriebs auf Transparenz und einer einfachen Verifizierbarkeit für Nicht-Fachpersonen liegen sowie eine umfassende und integrale Sicherheit der Systeme unter modernen Gesichtspunkten aufgesetzt und geprüft werden. Schlussendlich soll eine enge, internationale Zusammenarbeit gepflegt werden und es müsse verhindert werden, dass der Meinungsbildungsprozess an Bedeutung verliert, nur weil die Stimmabgabe per E-Voting einfacher und schneller geht.
Ablehnung
Für CH++ sind die notwendigen Grundlagen für eine Weiterführung des Versuchsbetriebs nicht in genügendem Mass gegeben. Angesichts der Manipulationsrisiken müsste vor der Wiederaufnahme der Versuche ein umfassendes Forschungs- und Entwicklungsprogramm durchgeführt werden. Nur so könne den Herausforderungen für ein vertrauenswürdiges E-Voting begegnet werden. Insgesamt regt CH++ an, dass für die Weiterentwicklung der direkten Demokratie zuerst auf Bereiche mit besserem Verhältnis von Risiken und Nutzen fokussiert wird (z.B. E-Collecting, E-Petition, E-Vernehmlassung). Zur Vorlage formuliert CH++ die folgenden Forderungen: Für den Versuchsbetrieb müssen klare Erfolgs- und Misserfolgskriterien definiert werden, die Systeme sind unter einer Open-Source-Lizenz zu