Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten

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Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis. Deshalb fordert der Kanton ZG, die Limitierung des Elektorats abzuschaffen.

Die Anpassung der Zuständigkeiten bei der Überprüfung der Systeme wird von der Mehrheit der Kantone begrüsst (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, LU, NW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, ZG, ZH). Die Kantone AG, BE, BS, GL, GR, SG, SH, TG, TI und ZH halten fest, dass dabei der kontinuierliche Verbesserungsprozess im Vordergrund stehen müsse. Der Kanton OW würde eine Überprüfung im Auftrag des Bundes im ordentlichen Betrieb als sinnvoll erachten. Solange die Kantone in der Versuchsphase freiwillig ein System betreiben, sollten sie jedoch ihre Systeme selbständig und frei überprüfen lassen können.

Die Transparenzanforderungen werden im Grundsatz von allen Kantonen in dieser Kategorie begrüsst. Insbesondere die Kantone AG, BE, BL, BS, GE, GR, NW, SG, SH, SO, TG, TI und ZH heben die Wichtigkeit von Transparenz bzw. der Offenlegung des Systems für das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Entdeckung von Schwachstellen hervor. Auch aus Sicht des Kantons AI ist die Transparenz für die Schaffung von Vertrauen wichtig, jedoch müsse primär ein sicheres Produkt entwickelt werden. Einige Kantone weisen darauf hin, dass bei der Offenlegung von Informationen zu den Betrieben und Prozessen der Kantone die Organisationsautonomie gewahrt werden muss (vgl. dazu obenstehende Ausführungen). Der Kanton GL unterstützt die Transparenzanforderungen, betont aber auch, dass die Anforderungen insbesondere für kleine Kantone relativ hoch seien.

Auch die Regelung des vermehrten Einbezugs der Wissenschaft wird von allen genannten Kantonen grundsätzlich unterstützt. Die Kantone AG, BE, BS, GR, LU, NW, SG, SH, SO, TG und TI fordern aber, dass der Dialog mit der Wissenschaft nicht über die politische Entscheidfindung gestellt werden darf und dass die Entscheidung weiterhin bei den politischen Entscheidungsträgern liegen muss. Der Kanton GL betont, dass im Bereich des Einbezugs der Wissenschaft jeweils ein Abwägen der verschiedenen Argumente sowie eine klare Kompetenz- und Auftragsdefinition notwendig ist. Aus Sicht des Kantons OW sollten die Kantone über eine allfällige Vernetzung selber entscheiden können, da sie die Kosten tragen müssen.

Die Kantone OW, SO und VD begrüssen den Entscheidungsspielraum der Kantone zur Einführung von E-Voting explizit. Der Kanton VD zieht ein zurückhaltendes Vorgehen vor, insbesondere aufgrund des momentan fehlenden Vertrauens der Bevölkerung und offener Fragen in Bezug auf die Verarbeitung sensibler Daten. Er regt an, dass eine breite Diskussion zur Digitalisierung im Bereich der politischen Rechte geführt wird.

Zusätzlich bringen die Kantone zahlreiche Anpassungsvorschläge zu den einzelnen Artikeln ein; unter anderem soll das Bewilligungsverfahren spätestens bis zur Überführung in einen ordentlichen Betrieb vereinfacht werden (AG, AI, BE, BL, BS, GL, GR, LU, SG, SO, TG, TI, ZH).

Der Kanton UR hält fest, dass er von der konsolidierten Stellungnahme der Kantone AG, BE, BS, FR, GR, NE, SG und TG Kenntnis genommen hat und deren Grundausrichtung weitgehend teilt. Er weist darauf hin, dass es angesichts der hohen Kosten für einen kleinen Kanton wichtig sei, dass er an ein bestehendes System «andocken» kann und die Finanzierung langfristig gesichert wird. Er behält sich vor, über eine versuchsweise Einführung von E-Voting erst zu entscheiden, wenn die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen definitiv vorliegen. Zusätzlich weist er auf die Besonderheiten bei Majorzwahlen hin.

Grundlegende Vorbehalte

Wie die Mehrheit der Kantone unterstützen die Kantone FR und NE E-Voting und befürworten die Weiterführung des Versuchsbetriebs. Im Gegensatz zu den Kantonen in der unterstützenden Kategorie fordern sie jedoch eine rasche und prioritäre Überprüfung und Anpassung der Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Systemanbieter. Aus ihrer Sicht hätten sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert, da nur noch ein einziger Systemanbieter zur Verfügung steht und der Bund detaillierte technische Vorgaben mache und dabei die Anforderungen und Komplexität erhöht habe. Dadurch hätten die Kantone keinen Handlungsspielraum, sollen jedoch die gesamte Verantwortung tragen. Diese Aufgabenteilung und die Zuständigkeit für die Finanzierung der Kosten ist aus Sicht der Kantone FR und NE nicht mehr sachgerecht und soll rasch überprüft werden. Der Kanton FR fordert, dass der Bund mehr