Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten

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1. Ausgangslage

Die elektronische Stimmabgabe in der Schweiz befindet sich seit 2004 in einer Versuchsphase und ist Teil der E-Government-Strategie Schweiz von Bund und Kantonen. Die rechtlichen Grundlagen für die Versuche bilden Artikel 8a des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1), die Artikel 27a-27q der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR; SR 161.11) sowie die Verordnung der Bundeskanzlei (BK) vom 13. Dezember 2013 über die elektronische Stimmabgabe (VEleS; SR 161.116). Es gilt seit Beginn des Projekts unverändert das Motto «Sicherheit vor Tempo». In der Schweiz werden nur E-Voting-Systeme zugelassen, welche die hohen bundesrechtlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Seit 2004 haben insgesamt 15 Kantone die kantonalrechtlichen Grundlagen geschaffen und in über 300 erfolgreichen Versuchen einem Teil ihrer Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe ermöglicht. In allen Kantonen wurden die Auslandschweizer Stimmberechtigten zu den Versuchen zugelassen, in einigen Kantonen zusätzlich ein Teil der in der Schweiz wohnhaften Stimmberechtigten. Den Kantonen standen in den letzten Jahren zwei Systeme für die elektronische Stimmabgabe zur Verfügung: Das System des Kantons Genf sowie jenes der Schweizerischen Post. Da beide Anbieter ihre Systeme Mitte 2019 zurückgezogen haben, steht E-Voting in der Schweiz derzeit nicht zur Verfügung.

Nach einer Vernehmlassung zur Revision des BPR beschloss der Bundesrat am 26. Juni 2019, vorerst auf eine Überführung in den ordentlichen Betrieb zu verzichten. Gleichzeitig hat er die BK beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs von E-Voting zu konzipieren.1 Der Bundesrat hat dabei folgende Ziele für die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs vorgegeben:

1. Weiterentwicklung der Systeme

2. Wirksame Kontrolle und Aufsicht

3. Stärkung der Transparenz und des Vertrauens

4. Stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft

Gestützt auf den Schlussbericht des Steuerungsausschusses Vote électronique (SA VE) vom 30. November 2020 zur Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche2 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 die BK beauftragt, die für die Neuausrichtung erforderlichen Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen schrittweise umzusetzen und eine Vernehmlassungsvorlage mit den notwendigen Anpassungen der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) vorzulegen.3 Am 28. April 2021 wurde das entsprechende Vernehmlassungsverfahren eröffnet.4

2. Vernehmlassungsverfahren

2.1 Eckwerte der Vernehmlassungsvorlage

Bund und Kantone haben im Rahmen des Schlussberichts des SA VE für die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs und Wiederaufnahme der Versuche zahlreiche Massnahmen ausgearbeitet. Mit deren Umsetzung soll dem eruierten Handlungsbedarf in den vier durch den Bundesrat vorgegebenen Zielen begegnet werden. Die Umsetzung der Massnahmen soll schrittweise erfolgen. Eine erste Etappe sieht die Umsetzung von Massnahmen für die Wiederaufnahme der Versuche vor. Damit soll die Wiederaufnahme der Versuche in kleinem Umfang möglich sein, während laufend an der Umsetzung der mittelbis langfristigen Zielsetzungen gearbeitet wird. Die Umsetzung der mittel- bis längerfristigen Massnahmen soll nach ersten Schätzungen innert fünf Jahren nach der Wiederaufnahme der Versuche erfolgen.

1 Medienmitteilung des Bundesrates vom 27. Juni 2019; abrufbar unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting > Medienmitteilungen.

2 Der Schlussbericht und die vollständigen Dokumente zum Dialog mit der Wissenschaft sind auf der Webseite der BK publiziert: www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting.

3 Medienmitteilung des Bundesrates vom 21. Dezember 2020; abrufbar unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting > Medienmitteilungen.

4 Medienmitteilung des Bundesrates vom 28. April 2021; abrufbar unter www.bk.admin.ch > Politische Rechte > E-Voting > Medienmitteilungen.