Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten

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Ablehnung

Die GRÜNEN stehen E-Voting skeptisch gegenüber und die SVP und die Piratenpartei positionieren sich grundsätzlich gegen E-Voting und die Weiterführung des Versuchsbetriebs. Insgesamt heben die drei Parteien die Wichtigkeit der Zuverlässigkeit von Wahlen und Abstimmungen sowie des Vertrauens der Bevölkerung hervor. Da E-Voting gemäss diesen Parteien Sicherheitsrisiken berge, betrachten sie dessen Einführung als kritisch. Die GRÜNEN sehen bei E-Voting zwar Vorteile für bestimmte Gruppen wie Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen, stehen einer Verbesserung der Demokratie durch Technologie positiv gegenüber und begrüssen die Stossrichtungen und Zielsetzungen der Neuausrichtung, da auf einige Kritikpunkte am bisherigen Versuchsbetrieb eingegangen wurde. Dies genüge jedoch noch nicht. Aus Sicht der SVP können die Argumente, die trotz Sicherheitsrisiken für den Einsatz von E-Voting vorgebracht werden, nicht überzeugen. Beispielsweise werde die sinkende Stimmbeteiligung mit E-Voting nicht verhindert und die Kosten für Wahlen und Abstimmungen können nicht reduziert werden. Die Piratenpartei fordert, dass E-Voting gestoppt wird.

Aufgrund der Sicherheitsbedenken fordern die Parteien insbesondere eine weitere Einschränkung des zugelassenen Elektorats. Die GRÜNEN und die SVP fordern, dass der Versuchsbetrieb auf Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen eingeschränkt wird. Für die GRÜNEN sollen alle Auslandschweizer Stimmberechtigten unabhängig von ihrem Heimat- oder früheren Wohnkanton Zugang zu E-Voting erhalten (Schaffung eines virtuellen Wahlkreises). Ausserdem könnte aus Sicht der GRÜNEN zusätzlich eine kleine Anzahl von Inlandschweizer Stimmberechtigten ohne spezielle Zulassungskriterien zugelassen werden, dies mit dem Ziel der Wahrung des Stimmgeheimnisses des zugelassenen Elektorats und zum Sammeln von Erfahrungen. Dabei sollen jedoch deutlich tiefere Limiten als 30% bzw. 10% zur Anwendung kommen. Eine Erhöhung des zugelassenen Elektorats soll erst erfolgen, wenn sich die Lösung bewährt.

Die SVP hält ausserdem fest, dass die Bestimmung zur regelmässigen Überprüfung der Höhe der Limiten durch die Bundeskanzlei nicht dazu führen dürfe, dass der Versuchsbetrieb in einen ordentlichen Betrieb ausgeweitet wird.

Die Piratenpartei fordert eine Limitierung auf höchstens den maximalen Stimmunterschied aller Abstimmungen der letzten zehn Jahre je Gebiet. Dies würde aktuell eine Limite von 0.08% des nationalen Elektorats bedeuten.

Die GRÜNEN und die Piratenpartei fordern, dass die Systeme unter einer Open-Source-Lizenz offengelegt werden. Die GRÜNEN befürworten, dass der Bund die Überprüfung neu selbst in Auftrag geben wird. Dabei seien hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Fachpersonen zu stellen und deren Namen zu veröffentlichen. Ausserdem sei zu beachten, dass die Druckerei für Angriffe zunehmend zum «schwächsten Glied» zu werden droht. Die Anforderungen an die Druckereien sind deshalb stetig weiterzuentwickeln und zu prüfen. Der Einbezug der Wissenschaft wird begrüsst, sie soll durch entsprechende Programme gefördert werden. Auch die Piratenpartei fordert, dass unabhängige Fachpersonen nicht selektiv ausgewählt werden dürfen, dass diese ihre Ergebnisse ohne Einschränkungen publizieren können sollen und dass deren Empfehlungen konsequent umgesetzt werden müssen. Sie fordert zudem, dass die Möglichkeiten zur Überprüfung durch die Öffentlichkeit offener und uneingeschränkter sein müssen (z.B. Denial-of-Service- und Social-Engineering-Angriffe). Die behördlichen Vorgänge müssten allen Stimmberechtigten, nicht nur einer Vertretung zugänglich sein. Zudem würde eine Regelung fehlen, wie die Behörden damit umgehen, wenn während oder nach einem Urnengang Fehler gefunden werden oder die Verifikation fehlschlägt. Insgesamt würden die GRÜNEN bevorzugen, wenn der Staat noch mehr Verantwortung übernehmen würde. So soll die Systementwicklung in der Verantwortung von Bund und Kantonen erfolgen und nicht privaten Anbietern mit kommerziellen Interessen überlassen werden. Dabei können sie innerhalb definierter Aufträge und Mandate mit der Privatwirtschaft bzw. der Wissenschaft zusammenarbeiten. Für den Versuchsbetrieb sollen ausserdem klare Erfolgs- und Misserfolgskriterien festgelegt werden.

Die GRÜNEN und die Piratenpartei kritisieren ferner, dass E-Voting mit grossem Ressourceneinsatz vorangetrieben wird und fordern, dass der Fokus auf andere Digitalisierungsprojekte gelegt wird (Vorschlag GRÜNE: E-Collecting, Quartier-Demokratie-Tools, elektronische Vernehmlassungsverfahren).