Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten
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3. Auswertung der Vernehmlassung
3.1 Gesamtbeurteilung
3.1.1 Übersicht
Die eingegangenen Vernehmlassungsantworten lassen sich in Bezug auf E-Voting und die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs wie folgt kategorisieren:
Unterstützung Grundlegende Ablehnung Verzicht (mit Anpassungsvorschlägen) Vorbehalte Kantone und Gemeinden
21 4 11
AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, FR, NE, VS, SZ JU
GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, Lausanne
SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH
Parteien
2 33
Die Mitte, FDP SP, EDU, AL Bern GRÜNE, SVP,
Piratenpartei
Organisationen
22 3 42
ASO, BFH, Centre Patronal, economiesuisse, CH++, Digitale Gesell- Arbeitgeberdigitalswitzerland, DSB LU, eGov, privatim, SATW schaft, SKS, Verein E- verband, UNIFR Gemeindeverband, GRI, Inclusion Voting Moratorium
Handicap, Post, Pro Infirmis, Procap,
SAB, SBb, SBV, sgv, SSK, SSV, Swico,
SZBLIND, VZGV, Zugang für alle
Einzelpersonen
31
Florian Moser, IsA, Ardita Driza Olivier Pereira Maurer Total 48 11 83
Die Änderungen des 3. Abschnitts und des Anhangs der VPR werden grossmehrheitlich begrüsst (vgl. dazu Kap. 3.2.2). Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich entsprechend auf die Rückmeldungen zu den Bestimmungen über die elektronische Stimmabgabe.
3.1.2 Kantone und Gemeinden
Unterstützung (mit Anpassungsvorschlägen)
Der Hauptteil der Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH) unterstützt E-Voting und die Vorlage im Grundsatz. Die Weiterführung des Versuchsbetriebs und die Stossrichtungen und Zielsetzungen der Neuausrichtung werden begrüsst. Die meisten Kantone sind von den Vorteilen von E-Voting überzeugt und begrüssen insbesondere, dass mit der unterbreiteten Vorlage die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme der Versuche geschaffen werden und die bereits hohen Anforderungen weiter erhöht werden. Die Vorgaben seien in vielen Bereichen besser strukturiert, was ihre Lesbarkeit und Verständlichkeit erhöhe. Die Kantone und ihre Stimmberechtigten hätten bisher positive Erfahrungen mit E-Voting gemacht; insbesondere wird der Vorteil von E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte betont.