Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten

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ger Postwege ihre politischen Rechte oft nicht wahrnehmen können. E-Voting biete für Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zur politischen Teilhabe ohne Einschränkungen. Die ASO begrüsst die Zielsetzungen und Stossrichtungen der Neuausrichtung und insbesondere, dass die Zielgruppen von der Limitierung des Elektorats ausgenommen werden sollen. Die ASO fordert, analog zu ihrer Resolution von 2019, dass E-Voting für die eidgenössischen Wahlen von 2023 zur Verfügung stehen müsse, dass der Bundesrat die Führungsrolle für die Entwicklung und Instandstellung eines E-Voting-Systems sowie die Verantwortung für dessen Finanzierung übernimmt und dass die Kantone die nötigen Rechtsgrundlagen schaffen, um E-Voting bis zu den eidgenössischen Wahlen 2023 anbieten zu können. Der Bundesrat und die Kantone sollen ihr Engagement für die Entwicklung eines verlässlichen, vertrauenswürdigen und finanziell gesicherten elektronischen Stimmkanals prioritär fortsetzen. Insbesondere sollen ungelöste Fragen zur Finanzierung der Kosten die Wiederaufnahme der Versuche nicht erschweren dürfen.

Die Organisationen zur Vertretung von Menschen mit Behinderungen Inclusion Handicap, Procap, Pro Infirmis, SBb, SBV und SZBLIND begrüssen die Einführung eines elektronischen Stimmkanals, da Menschen mit Behinderungen dadurch die hindernisfreie Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen ermöglicht wird. Bei der Stimmabgabe auf Papier sind sie oft auf die Unterstützung von Dritten angewiesen und können damit ihre politischen Rechte nicht selbstständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses ausüben. Die genannten Organisationen unterstützen die Weiterführung des Versuchsbetriebs und die Stossrichtungen und Zielsetzungen der Neuausrichtung. Sie begrüssen insbesondere, dass Menschen mit Behinderungen von der Limitierung des Elektorats ausgenommen werden sollen und fordern klare Kriterien für die Zulassung unter dieser Bestimmung. Inclusion Handicap und Pro Infirmis fordern, dass spätestens bis zu den eidgenössischen Wahlen 2023 alle Menschen mit Behinderungen – unabhängig vom Wohnkanton – Zugang zu E-Voting erhalten sollen. Alle genannten Organisationen fordern ausserdem, dass die Rechtsgrundlagen mit einer verbindlichen Anforderung zur umfassenden Barrierefreiheit im gesamten Prozess zu ergänzen sei. So soll das System sowie alle Informationen zu E-Voting und die Unterlagen für Wahlen und Abstimmungen barrierefrei zugänglich sein. Die Einhaltung dieser Vorgabe sei bei der Überprüfung der Systeme durch die Behörden sowie durch die Öffentlichkeit zu prüfen. Um die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, seien neben Fachpersonen aus der Wissenschaft auch Fachpersonen aus diesem Bereich beizuziehen. Dazu biete sich eine Zusammenarbeit mit wichtigen Fachverbänden und -organisationen an.

Für die Stiftung Zugang für alle ist das Anliegen der Barrierefreiheit abgedeckt, da in den Rechtsgrundlagen gefordert wird, dass der clientseitige Teil der Software dem Accessibility Standard eCH-0059 entsprechen muss.

Die Post, Anbieterin eines E-Voting-Systems, verfolgt das Ziel, einen sicheren und dauerhaften Versuchsbetrieb zu ermöglichen. Dies könne nur gelingen, wenn weiterhin in die Entwicklung und Einführung von E-Voting investiert wird und der Einsatz in den nächsten Jahren auf weitere Kantone ausgeweitet werden kann. Die Post ist mit den Zielsetzungen und Stossrichtungen der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs einverstanden. Die Vorlage biete eine stabile Grundlage für den weiteren Versuchsbetrieb. Für spätere Versuchsetappen seien gestützt auf den Massnahmenkatalog von Bund und Kantonen weitere Anpassungen zu prüfen. Die Post hält fest, dass die erhöhten Anforderungen an die Transparenz und den Einbezug der Öffentlichkeit der Strategie der Post zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Systems entsprechen. Die Anforderung, dass nur noch vollständig verifizierbare Systeme zugelassen werden sollen, erachtet die Post als wesentliche Neuerung und wichtigste Massnahme zur Stärkung der Sicherheit. Aus Sicht der Post ist eine Limitierung des Elektorats in der nächsten Versuchsphase zwar nachvollziehbar, jedoch seien die gewählten Limiten – in Anbetracht der vollständigen Verifizierbarkeit der Systeme – zu restriktiv. Dies würde die weitere Verbreitung von E-Voting hemmen und die Kosten für die Kantone wären dadurch zu hoch. Die Post fordert, dass auf die Limitierung des nationalen Elektorats verzichtet wird und dass die Kriterien für die Anpassung der Limiten präzisiert werden. Ferner bringt die Post diverse Anpassungsvorschläge zu den Anforderungen an die Offenlegung des Quellcodes und der Dokumentation zum System und dessen Betrieb sowie den technischen Anforderungen in der VEleS ein. Sie hält fest, dass die vielen Anforderungen an die Systeme und Prozesse sehr hoch und die lückenlose Umsetzung in den Kantonen und beim Systemanbieter komplex und aufwändig seien.

Die BFH befürwortet die Anpassung der Rechtsgrundlagen und die Stossrichtungen der Neuausrichtung. Sie hält fest, dass sie die unterbreitete Vorlage als Etappe innerhalb der Neuausrichtung versteht,