Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten
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Verantwortung übernehmen soll. Aufgrund der Komplexität von E-Voting müsse der Bund wohl ein eigenes System zur Verfügung stellen.
Für die weiteren Themen kann insbesondere für den Kanton FR auf die Ausführungen der Mehrheit der Kantone in der Kategorie «Unterstützung (mit Anpassungsvorschlägen)» verwiesen werden (vgl. v.a. Haltung der Kantone GR, SG und TG). Wie die Mehrheit der Kantone betonen die Kantone FR und NE die hohen Kosten und die Notwendigkeit einer finanziellen Beteiligung des Bundes. Aus Sicht des Kantons NE müssen die Auswirkungen auf die Kosten bei der Weiterentwicklung der Anforderungen berücksichtigt werden. Ausserdem hält der Kanton NE fest, dass die vorgeschlagene Limitierung des Elektorats zu einschränkend sei und er dadurch die Anzahl der Benutzenden seines «Guichet unique» einschränken müsste. Dies würde seiner E-Government-Strategie widersprechen. Die Limitierung des Elektorats sollte nach Ansicht des Kantons NE auf den ersten Urnengang oder auf das erste Einsatzjahr bezogen werden. Er beantragt, dass die Limitierung des nationalen Elektorats gestrichen wird. Im Weiteren steht der Kanton NE einer Publikation der E-Voting-Ergebnisse kritisch gegenüber. Eine solche Publikation würde nicht die gewünschte Wirkung entfalten, da die E-Voting-Ergebnisse von den übrigen Ergebnissen abweichen können. Ferner werde dadurch das Stimmgeheimnis gefährdet und es stehe keine befriedigende Lösung für diese Problematik zur Verfügung.
Der Kanton VS hält fest, dass er die Einführung von E-Voting als mittelfristiges Ziel unterstütze, vor allem für Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen. Er begrüsst das Vorgehen «Sicherheit vor Tempo» sowie den Entscheidungsspielraum der Kantone. Jedoch lehnt der Kanton VS die Vorlage ab, da ein E-Voting-System seiner Ansicht nach in öffentlicher Hand sein müsste. Dadurch könnte eine Monopolstellung und die Nachteile einer Gewinnorientierung von privaten Anbietern sowie hohe Kosten und eine Ungleichbehandlung der Kantone vermieden werden. Der Bund soll, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, ein zuverlässiges und sicheres System zur Verfügung stellen und insgesamt die Führungsrolle übernehmen, insbesondere im technischen und finanziellen Bereich. Seiner Stellungnahme hat der Kanton VS den Fragebogen der SSK beigelegt.
Lausanne lehnt die Einführung von E-Voting aus Sicherheitsbedenken grundsätzlich ab. Sie bezweifelt, dass E-Voting einen erheblichen Einfluss auf die Stimmbeteiligung habe und würde es begrüssen, wenn der Modernisierung und Verbesserung von Auszählungsmethoden bei Wahlen und Abstimmungen eine höhere Priorität eingeräumt würde. Lausanne hält jedoch auch fest, dass sie die unterbreitete Neuausrichtung des Versuchsbetriebs nicht grundsätzlich ablehnt. Sie begrüsst insbesondere den gewählten Fokus auf die Sicherheit, die hohen Transparenzanforderungen, der verstärkte Einbezug unabhängiger Fachpersonen sowie den Entscheidungsspielraum und Zuständigkeit der Kantone bei der Einführung von E-Voting und der Beschaffung der Systeme.
Ablehnung
Der Kanton SZ positioniert sich aus politischen und finanziellen Gründen gegen die Einführung von E-Voting. Dies weil bei E-Voting Manipulationen nie gänzlich ausgeschlossen werden könnten, eine anspruchsvolle Regulierung nötig sei und es zu hohen Kosten führe. Damit kämen vor allem kleine und mittlere Kantone an ihre Grenzen. Er regt an, dass der Bund das System entwickelt und betreibt und dass die Digitalisierung in anderen Bereichen vorangetrieben werde (Vorbereitung Nationalratswahlen, Durchführung von Vernehmlassungen). Der Kanton SZ begrüsst, dass die Kantone selber entscheiden können, ob sie E-Voting einführen möchten.
Verzicht auf eine Stellungnahme
Der Kanton JU hat auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichtet, da er seit seinem Entscheid von 2018 keine Einführung von E-Voting plant.
3.1.3 Politische Parteien
Unterstützung (mit Anpassungsvorschlägen)
Die Mitte und die FDP unterstützen die Einführung von E-Voting und die Weiterführung des Versuchsbetriebs. Beide Parteien heben die Chancen der Digitalisierung im Bereich der politischen Rechten und