Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) · 29 Seiten
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so wie dies im Schlussbericht von Bund und Kantonen festgehalten wurde. Vor einer Überführung in den ordentlichen Betrieb erwartet die BFH weitere Anpassungen und einen frühzeitigen Einbezug der Wissenschaft. Die BFH bringt zur Vorlage zahlreiche Anpassungsvorschläge ein. Insbesondere erachtet sie die Vertrauensannahmen als zu stark und fordert, dass diese spätestens bei der Überführung in einen ordentlichen Betrieb noch weiter reduziert werden. Aufgrund der starken Vertrauensannahmen sei die Limitierung des Elektorats notwendig und die vorgeschlagene Höhe der Limiten sollte nicht weiter erhöht werden. Die BFH erachtet es im Übrigen als denkbar, dass der Bund in Zusammenarbeit mit der Forschung und Wirtschaftspartnern ein eigenes System entwickelt und betreibt.
Digitalswitzerland und Swico unterstützen die Einführung von E-Voting und die Stossrichtungen der Vorlage. Digitalswitzerland begrüsst explizit die technischen Anforderungen der Vorlage, die hohen Transparenzanforderungen sowie die laufende Überprüfung und Weiterentwicklung des Systems. Swico hebt die Vorteile von E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte, für die Vermeidung von ungültigen Wahl- und Stimmzetteln sowie für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz hervor. Digitalswitzerland und Swico begrüssen ausdrücklich, dass der Versuchsbetrieb mit limitiertem Elektorat weitergeführt werden soll. Dies sei für die Stärkung der Sicherheit und des Vertrauens geeignet und angezeigt. Um eine rasche Ausschöpfung der nationalen Limite zu vermeiden, regt Swico eine Limitierung auf 20% des kantonalen und 20% des nationalen Elektorats an. Ferner begrüssen Digitalswitzerland und Swico insbesondere die Stärkung des Vertrauens und der Transparenz sowie den Einbezug der Wissenschaft und der Öffentlichkeit beispielsweise über Bug-Bounty-Programme. Abweichend von der Vorlage würde Swico eine weitere Zentralisierung der Zuständigkeiten begrüssen und regt an, die Entwicklung eines staatlichen Systems zu prüfen und fordert, dass E-Voting-Systeme unter einer Open-Source-Lizenz publiziert werden. Digitalswitzerland hingegen befürwortet den dezentralen Ansatz, da ein dezentral geführtes System insgesamt weniger Risiken berge. Zur Umsetzbarkeit der Verifizierbarkeit unter Wahrung des Stimmgeheimnisses äussert sich Digitalswitzerland kritisch, Swico hingegen hält fest, dass die Verifizierbarkeit und die Gewährleistung der Anonymität technisch grundsätzlich machbar sind. Im Weiteren regt Swico verschiedene Anpassungen an, unter anderem würde sie das Aufstellen einer ständigen Kommission anstelle von wechselnden Wahlbüros sowie eine Regelung zum Vorgehen bei berechtigten Zweifeln an der elektronischen Wahl oder Abstimmung begrüssen. Digitalswitzerland hält zusätzlich fest, dass neben E-Voting auch weitere E-Government-Projekte gefördert werden sollen (insbes. Projekte mit hoher Relevanz für die Wirtschaft, Digitalisierung des Gesundheitswesens und E-Collecting).
Auch eGov und das GRI unterstützen die Einführung von E-Voting, lehnen aber die Limitierung des Elektorats ab. eGov erachtet E-Voting als wichtigen Bestandteil von E-Government und begrüsst die Zielsetzungen und erhöhten Anforderungen der Neuausrichtung. Die Limitierung des Elektorats stehe jedoch im Widerspruch zur erforderlichen Verifizierbarkeit und stelle ein unnötiges Hindernis für die Ausbreitung von E-Voting und den Aufbau des Vertrauens dar. Das GRI lehnt die Limitierung ab, da es eine Beendigung der Versuchsphase und die ordentliche Einführung des elektronischen Stimmkanals für alle Stimmberechtigten fordert. Ferner hebt das GRI diverse Aspekte hervor, die stärker berücksichtigt werden sollten (z.B. Kosten der Stimmabgabe auf Papier; stärkerer Anreiz für standardisierte, einheitliche Systemlösungen; Einbezug von Fachpersonen aus den Bereichen der nachhaltigen Entwicklung, Kommunikation, User Experience und Benutzerfreundlichkeit).
Der sgv und das Centre Patronal unterstützen die Einführung bzw. Wiederaufnahme von E-Voting, die Vorlage und ihre Zielsetzungen. Sie erachten die Sicherstellung der Sicherheit sowie den Aufbau von Vertrauen als zentral. Deshalb begrüssen sie die vorgesehene Limitierung des Elektorats. Der sgv erachtet die unterbreitete Höhe der Limiten als sinnvoll; das Centre Patronal empfindet jedoch die Limite von 30% des kantonalen Elektorats als zu hoch und regt eine Festlegung auf beispielsweise 25% an. Aus Sicht des Centre Patronals ist die Entwicklung von zuverlässigen Lösungen machbar. Sobald solche vorhanden sind, sollte der elektronische Stimmkanal ordentlich eingeführt werden. Im Weiteren hebt der sgv die Wichtigkeit der Gewährleistung des Datenschutzes hervor wie auch, dass aus der Vernetzung mit der Wissenschaft ein nachweislicher Nutzen generiert werde müsse.
Die SAB unterstützt die Wiederaufnahme der Versuche, da E-Voting grosse Vorteile für Berggebiete und ländliche Räume sowie für Auslandschweizer Stimmberechtigte biete. Wichtig sei eine einfache Stimmabgabe und das Vertrauen der Bevölkerung, wobei eine gute Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie eine Prüfung der Systeme durch unabhängige Fachpersonen zentral sei. Aus Kostengründen regt die SAB an, dass die Bundeskanzlei, in Zusammenarbeit mit der Konferenz der