Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 20 Seiten
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Richtlinie für die Handhabung von API-Daten immer noch in Arbeit. Die Schweiz riskiere ein Gesetz zu verabschieden, das unter Umständen einen grossen Anpassungsprozess durchlaufen müsse, sobald API-Richtlinien definiert würden oder ein neues EuGH Urteil vorliege. Es sei den Bedenken und Entscheiden des EuGHs angemessen Rechnung zu tragen und der vorliegende Entwurf grundlegend zu überdenken (SVP, GRÜNE, Piratenpartei, Law_Firm, SAV).
Eine verdachtsunabhängige Übermittlung sämtlicher Flugpassagierdaten schaffe eine riesige Datenmenge, die nicht der Bekämpfung des Terrorismus dienen könne (AlgorithmWatch, Digit. Gesellschaft, Piratenpartei).
Die Auswertung solcher Flugpassagierdaten solle in der Kompetenz des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) bleiben, wo sie bis heute in eingeschränktem Masse angesiedelt war. Die Errichtung einer PIU solle lediglich zur Koordination des Informationsaustausches im In- und Ausland errichtet werden und könne mit einem minimalen Personalaufwand betrieben werden (SVP). Es sollten keine neuen und intransparenten Überwachungsmechanismen geschaffen und die Nutzung von PNR in einem engen und effektiven Rahmen gehalten werden (GRÜNE).
Die pauschale Speicherung aller Personendaten für 6 Monate, bzw. in pseudonymisierter Form für 5 Jahre, sei eine unnötige und zu teure Massnahme. Die definierten Zeiträume von 6
Monaten, bzw. 5 Jahren seien sowohl aus finanzieller wie auch aus datenschutztechnischen Gründen zu lange (SVP, GRÜNE, Piratenpartei, Digit. Gesellschaft, Law_Firm).
Der Austausch von Personendaten dürfe nur verdachtsabhängig stattfinden und nur mit
Ländern geschehen, in denen es Hinweise auf Gefahren durch Terrorismus oder schwere Kriminalität im Zusammenhang mit Flügen gibt (SVP).
Untergraben würden mit dieser Vorlage auch das Anwaltsgeheimnis sowie weitere gesetzlich geschützte Berufsgeheimnisse (SAV).
Es brauche einen starken Datenschutz und ein Auskunftsrecht. Dies biete der VE-FPG jedoch nicht (AlgorithmWatch, Digit. Gesellschaft, Piratenpartei, Law_Firm).
Für Rechtsunterworfene sei nicht ersichtlich, auf welcher Datengrundlage Risikoprofile oder Beobachtungslisten erstellt würden und wie ihre Daten in diesem Zusammenhang bearbeitet werden (GRÜNE, Piratenpartei, Digit. Gesellschaft, AlgorithmWatch, Law_Firm, SAV).
Der Katalog an Delikten, für deren Bekämpfung PNR genutzt werden dürfen, gehe weit über Terrorismus und schwere Straftaten hinaus (GRÜNE, Piratenpartei, Digit. Gesellschaft, AlgorithmWatch, SAV).
4 Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln des VE-FPG
4.1 Art. 1
AG fordert betreffend Bst. a, dass die Bearbeitung von Daten von rechtskräftig verurteilten, flüchtigen Personen explizit im Gesetzestext genannt wird. Aus Sicht von ZH sollte die Privatfliegerei vom VE-FPG zwingend auch erfasst werden.
SAV verlangt, die Reihenfolge von Bst. a und b sei zu ändern.
4.2 Art. 2
Absatz 1
Piratenpartei und R.S. halten fest, der EuGH schränke das Datensammeln für Flüge innerhalb der EU deutlich auf besondere Fälle ein, weshalb auf die Daten der meisten Flüge im Schengenraum verzichtet werden sollte.