Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/80: Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten (Flugpassagierdatengesetz, FPG) · 20 Seiten

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ausdrücklich Gegenstand der Vernehmlassungsstellungnahme sind. Zu den detaillierten Begründungen der Teilnehmenden wird auf deren Originalstellungnahme verwiesen2.

3 Allgemeine Beurteilung

A) Zustimmung: 40

25 Kantone (ausser UR)

2 Parteien (Die Mitte, FDP)

13 Organisationen/Vereinigungen (Aerosuisse, BVGer, easyjet, economiesuisse, Flughafen ZH, KKJPD, KKPKS, SGB, SSK, STV, SWISS, VSPB, VSF)

Eine klare Mehrheit von 40 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern stimmen der Vorlage grundsätzlich zu. Sie befürworten die vorgesehene Einführung der systematischen Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Unterstützung der Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen und anderen schweren Straftaten. Es wird als richtig erachtet, hierzu ein neues Gesetz zu schaffen (AG, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH, die Mitte, FDP, KKJPD, KKPKS, SGB, SSK, STV, SWISS, VSPB).

Verschiede Teilnehmerinnen und Teilnehmer begründen ihre Zustimmung auch mit der Solidarität gegenüber dem restlichen Europa und der Erfüllung internationaler Verpflichtungen. Um im Vergleich mit den internationalen Strafverfolgungsbehörden mithalten zu können, sei die Errichtung einer national legitimierten Behörde für die Bearbeitung von PNR-Daten unabdingbar (BS, VD, die Mitte, FDP, SGB, STV, VSPB).

Die technologieneutrale Formulierung des Vorentwurfes, die es erlaube, dass auf künftige technologische Entwicklungen ohne Gesetzesrevision reagiert werden könne, heben mehrere Teilnehmende ebenfalls positiv hervor (AR, GR, NW, OW, TI, KKPKS, SSK).

Begrüsst wird von mehreren Teilnehmenden die vorgesehene organisatorische Ansiedlung der "Passenger Information Unit" (PIU) beim Bundesamt für Polizei fedpol (AR, BL, BS, GR, NW, OW, SH, SZ, TG, ZG, KKJPD, KKPKS).

Das vorgesehene Entsendemodell, wonach sich die PIU aus Mitarbeitenden des Bundes und der Kantone zusammensetzt, wird ebenfalls von mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterstützt. Dies erlaube einen Kompetenztransfer von der PIU in die Kantone, welcher insbesondere für das Konzipieren von Risikoprofilen und Beobachtungslisten nützlich sein könne (AR, BL, BS, GR, NW, OW, SH, TG, KKJPD, KKPKS).

Die zustimmenden Teilnehmenden thematisieren zudem zusammenfassend weitere Punkte (vgl. dazu auch Ziffer 4 sowie die Originalstellungnahmen):

• Personeller Mehraufwand für Kantone

Ein Grossteil der Kantone hält fest, dass die Vorlage zu einem personellen Mehraufwand für die Kantone führe, der noch nicht abschliessend beziffert werden könne. Ebenso sei ein künftiger Verteiler dieser Aufwendungen unter den Kantonen noch nicht vorhanden. Dementsprechend kritisch wird eine hälftige personelle Beteiligung der Kantone an der neuen Bundesstelle hinterfragt und von mehreren teilnehmenden Kantonen verworfen (vgl. nachfolgende Ziff. 4.18 zu Art. 20 VE-FPG).

2 fedlex-data-admin-ch-eli-dl-proj-2021-80-cons_1-doc_6-de-pdf-a.pdf